ich habs nicht böse gemeint
Das habe ich auch nicht gedacht.
und ich wollte auch kein
Halbwissen verbreiten
Du hast ja auch kein Halbwissen, sondern - abgeleitet aus deinem Halbwissen - Unwahrheiten behauptet.
und nur weil ich kein RA bin, muss ich
nicht beleidigt werden
Ich wollte dich nicht beleidigen, wüsste aber auch spontan nicht, wieso du dich beleidigt fühlen könntest. Für den Fall der Fälle: So war’s nicht gemeint!
wenn ich schreibe „das sei
merkwürdig“. Oder habe ich das missverstanden. Sorry.
Ich sagte nur, es sei für DICH merkwürdig, weil du nicht weißt, woher diese Differenzierung kommt.
Ich denke, dass ich das kurz und bündig mit verständlichen
Worten erklärt habe, und meiner bescheidenen Meinung nach
waren das auch keine Halbwahrheiten. Oder doch ?
Doch.
2.) Wenn beim O-shop geliefert wird, oder bestätigt wird, das
geliefert wird, dann gilt der Vertrag. Dazu habe ich überhaupt
GAR NICHTS geschrieben.
Dann muss ich dich da wohl falsch verstanden habe. Ich habe dein Posting vor dem Hintergrund des Ausgangspostings gelesen, und da klang es so, als wollest du sagen, dass der Verkäufer hier gar nichts tun müsse, weil er ja schließlich nicht mal zur Lieferung verpflichtet sei. Dabei gab es ja eine Lieferung.
3.) ebay Auktionen haben IMMER Gültigkeit. Habe ich das
geschrieben oder nicht? Ja, habe ich. Stimmt das, dass sie
immer Gültigkeit haben, oder nicht ? Ja, es stimmt.
Es ist nur nicht so furchtbar merkwürdig.
Meiner Meinung nach wäre es viel besser gewesen, wenn du meine
Antworten sachlich ergänzt hättest…
Habe ich. Ich habe erklärt, woher die Differenzierung normaler Online-Shop vs. eBay-Auktion rührt.
du must nicht
schreiben, das ich Halbwahrheiten verbreite, oder das ich
nicht über juristisches Wissen verfüge.
Ich muss nicht, aber ich kann 
Na komm, so furchtbar ausfallend-beleidigend war ich doch gar nicht, oder?
Levay