heute das übliche Spiel. Ich auf der vielbefahrenen Straße mit meinem Lieferwagen unterwegs, ein Ball, ein Kind. Ich voll in die Eisen und mir einer hinten drauf. Nicht schlimm (habe Anhänger dran gehabt mit Maschine drauf). Er hat einen viel kürzeren Motorraum, ich einen zerstörten Anhänger. Allerdings fiel die sich auf dem Anhänger befindliche Kehrmaschine runter (der Anhänger kippte um). Schaden an der Maschine 8500 Euro. Klar, der, der draufknallt bezahlt. Aber er behauptet, ich hätte die Maschine nicht richtig gesichert, daher kippte der Anhänger um (Blödsinn!). Ich bin mir sicher, er verliert in der Gerichtsverhandlung zum Unfall. Kann ich mir nun die neue erforderliche Maschine von dem Typen bezahlen lassen (Reparatur der Maschine nicht möglich, 2 Monate alt, Totalschaden)? Und muß er mir auch den Ausfall der Maschine ersetzen (Lieferzeit ca. 4 Wochen, Anbauten sind Spezialanfertigung)? Und vor allem, ich habe nun nicht grade so schnell 8500 Euro locker, bezahlt der Typ zwangsweise auch meinen Kredit? Muß er das?
Gruß
André
PS: ja, ich nehm mir einen Anwalt, aber für Tips bin ich trotzdem dankbar.
Ja, natürlich, zumal…
… sich der Typ am Airbag die Birne angeschlagen hat.
Polizei hat alles aufgenommen incl. Foto und so. Allerdings war das Kind und der Ball weg und keine Zeugen. Die, die es gesehen haben müssen sind weitergefahren oder weggegangen. Und die Gaffer sagen ja nix. So ist das eben.
… sich der Typ am Airbag die Birne angeschlagen hat.
Polizei hat alles aufgenommen incl. Foto und so. Allerdings
war das Kind und der Ball weg und keine Zeugen. Die, die es
gesehen haben müssen sind weitergefahren oder weggegangen. Und
die Gaffer sagen ja nix. So ist das eben.
Das ist wohl weniger von Belang. Wer einem anderen hinterher fährt, muss einen solchen Sicherheitsabstand einhalten, dass er jederzeit zum Stehen kommt, wenn z.B. der Vordermann eine Gefahrenbremsung vornehmen muss. In bewohnten Gebieten ist mit derartigen Vorkommnisssen ( Ball & Kind ) immer zu rechnen, die Fahrweise hat darauf eingestellt zu werden.
Verursachung und Schaden
Hallo,
plötzliches und unvermitteltes Bremsen ohne Grund führt zu einer Mitverschulden beim Unfall. Jetzt stell Dir vor Dein Unfallgegner behauptet er hätte kein Kind und keinen Ball gesehen und Du hättest ohne Grund gebremst. Aussage gegen Aussage ?
Basierend auf Deinen Angaben war der Unfall für Dich unvermeidbar. Schließlich mußt Du in einer solchen Situation bremsen, der andere war dann zu schnell und zu nah.
Prinzipiell trägt er dann alle aus dem Unfall entstandenen Schäden. Es sei denn die Schäden sind nicht nur wegen des Unfalls entstanden, sondern wegen unzureichender Sicherung der Ladung. Da die Polizei vor Ort war, wird sie sicherlich Aufnahmen über Deine Ladung gemacht haben und dann kann notfalls ein Gutachter entscheiden, ob die Ladung ordnungsgemäß gesichert war.
Finanzierungskosten können erstattet werden, es sollte die gegnerischer Vers. aber darauf aufmerksam gemacht werden, daß ein Darlehen notwendig ist, damit diese event. schnell Vorschuß leisten kann.
Ausfallkosten sind ebenfalls zu ersetzen, Nachweis aber erforderlich (anders beim PKW, dort gibt es feststehende Sätze).
Ich auf der vielbefahrenen Straße mit
meinem Lieferwagen unterwegs, ein Ball, ein Kind.
Hatte vorhin auch einen Unfall mit dem Bus. Meine erste Reaktion: Frage an die Fahrgäste: „Hat jemand gesehen, daß der Pkw den Blinker links gestezt hatte und er zum abbiegen stand ??“ „Ja.“ sagte eine ältere Frau und die durfte bis zum Eintreffen der Polizei dableiben )
Ich wollte rechts vorbei und der abbieger zog geradeausweiter plötzlich los und raspelte sich die rechte Seite des Wagens am Bus auf.
Zu Dir: das spielende Kind wohnt nicht dort ?? Sind die alle auf einmal wegegewesen ??
Wundert mich ein wenig, dass der Typ sich selbst darum kümmern will. Auf dem Polizeibogen stehen ja links und rechts die Unfallbeteiligten. Der links steht (ich hoffe, das ist richtig. Ansonsten bei der Polizei nachfragen) ist schuld. Zumindestens nach Meinung der Polizei. Und wenn die dich vor Ort nicht befragt haben, ob da wirklich ein Kind war und du einen Zeugen dafür hast, kannst du davon ausgehen, dass dein Unfallgegner nicht ausgesagt hat, dass du grundlos gebremst hast.
Wie war den das Teil befestigt? Vermutlich mit Gurten oder? Hebe diese auf. Bilder wurden vermutlich auch gemacht oder? Da wird es ja zu sehen sein, wie befestigt war. Hast du die Maschine allerdings nur draufgestellt, ohne zu befestigen, wirst du zumindestens einen Teil selbst bezahlen müssen.
Du wirst alle mit diesem Unfall zustandegekommenen Kosten ersetzt bekommen. Du bist allerdings zur Schadenminderung verpflichtet. Halte also immer Rücksprache mit der Versicherung, bevor du z.B. einen Kredit für eine neue Maschine aufnimmst. Dein Unfallgegner wird von der Versicherung einen Bogen zugesandt bekommen, worauf er den Unfallhergang beschreiben soll. Dort wird er wohl schreiben, dass die Maschine seines Erachtens nicht richtig befestigt war. Die Versicherung wird, sofern Sie das glaubt, ein Gutachten anfertigen. Dazu wird sich der Gutachter mit dir in Verbindung setzen. Dieser möchte dann alles sehen. Maschine, Gurte usw. Was der dann sagt, ist wichtig für die weitere Abwicklung des Schadens. Also noch mal: Setz dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und schildere denen deine Ansicht und bitte um schnelle Abwicklung. Schreib doch hier rein wie es dann weiterging.
Noch eins. Wenn bei dem der Airbag aufgegangen ist, wird er wohl mit heftig Geschwindigkeit draufgefahren sein. Es ist dann wahrscheinlich, dass sich an deinem Fahrzeug die Anhängerkupplung verbogen hat. Mehr dazu wird dir deine Werkstatt sagen können. Einem Bekannten ist das nämlich passiert und rumms 6000 DM Schaden.
Solltest du Kopfschmerzen, Nackenschmerzen o.ä. haben, ab zum Arzt. Dann hast du eventuell Schleudertrauma. Dies gibt dann Schmerzensgeld.
Gruß marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das spielende Kind wird kaum noch ausfindig zu machen sein.
Die Eltern werden ihm eingebläut haben, ja die Klappe über den Vorfall zu halten,
um eventuelle unangenehme Folgen ( Haftpflicht ! ) von vornherein abzuwenden.
Würde ich genau nicht anders machen, ehrlich gesagt.
Bei den Zeugen siehts schon anders aus. Sperrguschen feilbieten und dann stiften gehen, nur um keinen Aufwand zu haben ist eine Sauerei. Am Zeugen und seiner Aussage hängt sich oft ein ganzer Prozessausgang an.
Gruß
HM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Eltern werden ihm eingebläut haben, ja die Klappe über den
Vorfall zu halten,
um eventuelle unangenehme Folgen ( Haftpflicht ! ) von
vornherein abzuwenden.
Würde ich genau nicht anders machen, ehrlich gesagt.
Die Einstellung verstehe ich nicht! In der Privathaftpflicht gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Es wird also nicht teurer, wenn ein Schaden beglichen wird. Was soll’s also? Dafür hat man diese Versicherung ja! Wenn das Kind das nicht einmal im Monat macht…
Das ist genauso widersinnig, wie die Eltern, die im Brustton der Überzeugung beschwören „Nein, wir haben unsere Aussichtspflicht NICHT verletzt!!!“ - ohne die Konsequenzen für den Geschädigten zu bedenken…
Zu Dir: das spielende Kind wohnt nicht dort ?? Sind die alle
auf einmal wegegewesen ??
Das spielende Kind wird kaum noch ausfindig zu machen sein.
Die Eltern werden ihm eingebläut haben, ja die Klappe über den
Vorfall zu halten,
um eventuelle unangenehme Folgen ( Haftpflicht ! ) von
vornherein abzuwenden.
Würde ich genau nicht anders machen, ehrlich gesagt.
Erziehst Du so verantworutngsbewusste Menschen? Gerade wenn Du eine Haftplichtversicherung hast, ist mit Kindern gerade eben nichts so dämlich, wie seinem Kind das Abhauen beizubringen.
Bis 7 Jahre (Alter des Kindes) kümmert sich die Haftplichtversicherung darum, ob es sich um einen Fall von Aufsichtspflichtverletzung handelt (dann zahlt die Versicherung, sonst nicht) ab 7 Jahren ist das Kind selber schon schuldfähig, dann greift die HV in den meisten Fällen.
Und, wie gesagt, dem Kind beizubringen, dass man abhaut, wenn man was angerichtet hat, finde ich schon wirklich einen grob fahrlässigen Erziehungsfehler.
Ja, bis vor ein paar Monaten hätte ich euch völlig Recht gegeben. Aber ich habe aus einem Vorfall gelernt, fortan alles, was mir nicht direkt bewiesen werden kann, weit von mir zu weisen. Solange das Deutsche Rechtssystem so aufgezogen ist, dass der Ehrliche oder Korrekte der Dumme ist und Gesetze bzw. deren Auslegung nur Gaunern, Verbrechern und Gesockse helfen, werde ich so wie oben geschildert verfahren.
Zum konkreten Fall. Ballspielen gehört zur normalen Freizeitgestaltung handelsüblicher Kinder und zu den typischen Eigenschaften der meisten Bälle gehört, dass diese von runder Gestalt sind. Durch die Rundheit kommt es sehr leicht zu einer Ortsveränderung des Balles, welche schon durch eine geringe Krafteinwirkung von außen erreicht werden kann.
Ist solch ein Ball gar aus Gummi oder mit Luft gefülltem Schweinsleder hergestellt, kann er sogar springen, so er mit entsprechender Energie auf ein Hindernis trifft.
Weiterhin sind mit Wohnhäusern bebaute Gebiete mit Verkehrsstraßen durchzogen und es ist nicht immer vermeidbar, dass ein Ball aufgrund seiner geschilderten Eigenschaften auf die Fahrbahn gerät.
Es liegt also nicht in der Schuld des Kindes, dass der Ball auf diese Fahrbahn rollt und dem Kinde ist ebenso nicht anzulasten, dass es derart komplexe Zusammenhänge ( Ball – Fahrbahn – Autoverkehr – Gefahr ) trotz möglicherweise vorangegangenen einschlägiger Ermahnungen durch die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter im Affekt nicht erkennen konnte.
Vielmehr trägt der Kraftfahrzeugführer die höheren Pflichten. Er muss innerhalb bewohnter Gebiete stets mit solchen Situationen rechnen und seine Fahrweise entsprechend anpassen, das heißt, bei angemessener Geschwindigkeit brems- und anhaltebereit zusein, ohne dass durch die „Schrecksekunde“ und dem Brems- / Anhalteweg dem Kinde eine Gefahr droht. Gleichwohl sind dem nachfolgenden Fahrzeugführer die gleichen Pflichten auferlegt: Er hat seine Geschwindigkeit und den Abstand zum Vorausfahrenden auf die gleichen Gegebenheiten anzupassen.
Wäre ich die Eltern des Kindes beziehungsweise nur ein Elter, würde ich jedwede Schuld strikt von mir weisen.
HM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es ist übrigens Blödsinn, daß wer im Polizeibogen links/rechts
steht schuld am Unfall hat, denn noch hat das wohl kaum die
Polizei zu entscheiden ;o)
Hat auch kein Mensch behauptet!
„…hat Schuld. Zumindest nach Meinung der Polizei…“ Was ist bitte Blödsinn daran, daß die ermittelnden Beamten eine Einschätzung in der Schuldfrage liefern? Nichts anderes wurde geschrieben - und daß z.B. Versicherungen lieber dieser Einschätzung folgen als teure Prozesse zu riskieren ist eine betriebswirtschaftliche Binsenweisheit (natürlich ist die Versicherung in ihrer Entscheidung frei - und natürlich gibt es genügend Fälle in denen sich die Einschätzung der Pol als falsch herrausstellte).