Hinterbliebenenrente (bin ich hier richtig)

Hallo (ich bin neu in diesem Brett, ich hoffe, ich bin richtig),
eine Frage zur Hinterbliebenenrente:
wenn ich vor Erreichen des Rentenalter stürbe, bekäme mein Partner Witwenrente: in welcher Höhe (60% von meiner vermutlichen Rente oder von meinem letzten Gehalt)? Müsste er die versteuern, bzw. was bleibt von den 60% für ihn übrig?

Falls ich falsch war, bitte ich um Aufklärung, in welches Brett die Frage gehört.

Auf jeden Fall vielen Dank,
Deborah

hallo Deborah,
schön, dass Du in unserer Freud- und Leidhomepage bist.
Du bis mit Deiner Frage genau richtig hier.
Also: da Du keine Beamtin bist, zählt nicht das die letzten 3 Jahre, sondern Das Einkommen Deines gesamten Arbeitslebens.
Da wird genau berechnet, wieviel du im Verhältnis zur Allgemeinheit verdient hast, in eine Berechnungsformel eingefügt, usw. Daraus errechnet sich dann Deine Rente, die Hinterbliebenenrente, die Waisenrenten, die Erwerbsminderungsrenten und last not least die Altersrente.
Es würde also nichts helfen, wenn Du vor Erreichen des Rentenalters schnell noch eine Stufe höher rückst (wird bei den Beamten gemacht).
Faustformel: für jede 90 -100 €, die Du einzahlst, bekommst Du 50 Cent mehr Rente.
Schei**spiel!
„All animals are equal… but some are more equal!“ sagte schon die (Regierungs)Schweine in Orwell´s Animalfarm.
Grüße
Raimund

… eine richtige Antwort auf meine Frage (bezüglich dem ungefähren %-Satz einer Witwerrente) finde ich jetzt nicht.
Wie gesagt: trotzdem Danke.
Deborah

… eine richtige Antwort auf meine Frage (bezüglich dem
ungefähren %-Satz einer Witwerrente) finde ich jetzt nicht.
Wie gesagt: trotzdem Danke.
Deborah

lt. m.Info: ca. 65 % der bisher angeschafften Alterrente.
Ab da wird der Partner „in Saus und Braus“ davon leben können. :o(
Grüße
Raimund

Danke, aber wieso

o(

?
Deborah

weils der Gesetzgeber so verordnet hat.
Grüße

Raimund

Re: Klar bist Du hier richtig :smile:
Moin und Willkommen bei den Versicherungsfritzen *g*

eine Frage zur Hinterbliebenenrente:
wenn ich vor Erreichen des Rentenalter stürbe, bekäme mein
Partner Witwenrente: in welcher Höhe (60% von meiner
vermutlichen Rente oder von meinem letzten Gehalt)? Müsste er
die versteuern, bzw. was bleibt von den 60% für ihn übrig?

Vielleicht beantwortet der Link Deine Fragen:

http://www.sozialgesetzbuch.de/rententips/lexikon/in…

Falls ich falsch war, bitte ich um Aufklärung, in welches
Brett die Frage gehört.

War schon richtig, bei Bedarf versuche ich mehr zu bringen :smile:

Gruß vom

Dicken MD.