Hallo (ich bin neu in diesem Brett, ich hoffe, ich bin richtig),
eine Frage zur Hinterbliebenenrente:
wenn ich vor Erreichen des Rentenalter stürbe, bekäme mein Partner Witwenrente: in welcher Höhe (60% von meiner vermutlichen Rente oder von meinem letzten Gehalt)? Müsste er die versteuern, bzw. was bleibt von den 60% für ihn übrig?
Falls ich falsch war, bitte ich um Aufklärung, in welches Brett die Frage gehört.
hallo Deborah,
schön, dass Du in unserer Freud- und Leidhomepage bist.
Du bis mit Deiner Frage genau richtig hier.
Also: da Du keine Beamtin bist, zählt nicht das die letzten 3 Jahre, sondern Das Einkommen Deines gesamten Arbeitslebens.
Da wird genau berechnet, wieviel du im Verhältnis zur Allgemeinheit verdient hast, in eine Berechnungsformel eingefügt, usw. Daraus errechnet sich dann Deine Rente, die Hinterbliebenenrente, die Waisenrenten, die Erwerbsminderungsrenten und last not least die Altersrente.
Es würde also nichts helfen, wenn Du vor Erreichen des Rentenalters schnell noch eine Stufe höher rückst (wird bei den Beamten gemacht).
Faustformel: für jede 90 -100 €, die Du einzahlst, bekommst Du 50 Cent mehr Rente.
Schei**spiel!
„All animals are equal… but some are more equal!“ sagte schon die (Regierungs)Schweine in Orwell´s Animalfarm.
Grüße
Raimund
Re: Klar bist Du hier richtig
Moin und Willkommen bei den Versicherungsfritzen *g*
eine Frage zur Hinterbliebenenrente:
wenn ich vor Erreichen des Rentenalter stürbe, bekäme mein
Partner Witwenrente: in welcher Höhe (60% von meiner
vermutlichen Rente oder von meinem letzten Gehalt)? Müsste er
die versteuern, bzw. was bleibt von den 60% für ihn übrig?