Hintergrundcheck bei der Einstellung von Migranten?

Hallo,
hab gehört, dass einige Behörden bei Arbeitsmigranten aus bestimmten Ländern einen Hintergrundcheck über die Aktivitäten der letzten 5 Jahre des Bewerbers durchführen und diese sonst nicht als Mitarbeiter eingestellt werden. Es soll sogar soweit gehen, dass Migranten aus bestimmten Ländern ohne Hintergrundcheck auch nicht über Subunternehmen an öffentlichen Aufträgen arbeiten dürfen.

Das Problem dabei: Die Herkunftsländer verweigern oft die Angabe darüber, da sie natürlich die hochqualifizierten Arbeitsmigranten zurück haben möchten und das eher geschieht, wenn diese in Deutschland keinen Job bekommen. Deutschland würde damit hochqualifizierte Migranten verscheuchen.

Leider hab ich dazu keine offizielle Quelle gefunden. Weiß jemand wo das geregelt ist und auch, ob es für Migranten aus bestimmten Ländern bei Ämtern und Behörden generelle Einstellungsstopps gibt?

Gruß und Dank
Desperado

P.S.: Es geht nicht um die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Arbeiten in sensitiven Bereichen wie der Luftfahrtbranche.

Hallo!

Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht was dieser „Hintergrundcheck“ eigentlich sein soll.

Aktivitäten der letzten 5 Jahre ?

Na gut, aber das fragt doch jeder Arbeitgeber „Wo haben sie bisher gearbeitet ?“. Und verlangt Nachweise.

deine Frage klingt aber so, als ob Deutschland (deutsche Behörden oder öffentliche Auftraggeber) im Interesse ausländischer Staaten verhindern, dass sich ausländische Arbeitskräfte hier bewerben können. Es gilt weitgehend Freizügigkeit bei der Jobsuche.

Und bei Migranten gilt doch noch mehr, sie müssen die Einreisebedingungen erfüllen,dazu gehört auch das sie einen Arbeitsplatz nachweisen.

MfG
duck313

Hallo Duck,

es geht um Straftaten und Nähe zu extremistischen Organisationen, soweit ich weiss.

Bei Aussschreibungen wird dieser Check oft für alle beteiligten Mitarbeiter verlangt - was es natürlich für Unternehmen schwer macht die ausländische Mitarbeiter beschäftigen.

https://ausschreibungen-deutschland.de/556071_BafoeG-Software_fuer_MfSGFFReferenznummer_der_Bekanntmachung_EU322019_2019_Saarbruecken

Hi Desperado.
Schau Dir doch die Ausschreibung, explizid Umfang und Inhalte genauer an. Da wird Dir klar, daß das Ministerium eine Verwaltung von sensiblen Daten nicht in irgendwelche Hände abgeben kann - die Sicherheit muss garantiert werden. Daher die Vorgaben. Eine Diskriminierung von ausländischen Mitarbeitern ist da nicht sichtbar.

Naja, so ein Check ist nicht unbedingt verläßlich da ausländische Behörden teilweise ihre eigene Agenda haben und auch nicht alles bekannt ist. Dass alle Mitarbeiter gegen Bestechung immun sind ist auch eine Illusion.

Durch diese vermeitliche Sicherheit macht es Deutschland hochqualifizierten Arbeitsmigranten unnötig schwer und schadet somit der eigenen Wirtschaft.

Hallo Desperado,
liege ich richtig, wenn ich vermute, die Überprüfung bezieht sich auf angestrebte Beschäftigung im oder für den öffentlichen Dienst ( egal, in welcher Position)?
Wenn das so ist, habe ich leichtes Verständnis für die Praxis.
Im öffentlichen Dienst arbeiten nicht nur „hochqualifizierte“ Arbeitskräfte, Auch andere Kräfte müssten aber für „staatliche“ Aufgaben persönlich geeignet sein.
Sollte es sich um den öffentlichen Dienst handeln, ist die Vermutung, die Praxis schade der eigenen Wirtschaft, ein kleines bisschen obsolet: der öffentliche Dienst ist ja gerade kein Wirtschaftsunternehmen.

LG
6

Es geht auch um Privatunternehmen die natürlich auch Aufträge von öffentlichen Trägern annehmen wollen.

Dann finde ich es verständlich und gut dass „der Staat“ ( sind ja wir) auch bei staatlich bauftragten Privatunternehmen darauf achtet, dass diese Unternehmen nur Menschen bechäftigen, die staatlichen Anforderungen entsprechen. Gleiches gilt ( wnn auch anders geregelt) auch für alle anderen Bewerbungen für Stellen im öffentlihen Dienst. Der Staat will da einfach auf Nr. " ziemlich sicher" gehen. Das mag im Einzelfall ungerecht erscheinen. Weiss aber nicht, wie es " für Alles geltend" besser zu regeln wäre.
LG
Amokoma1

Also wenn irgendeine Behörde nichts über jemanden weiß ist diese Person automatisch unproblematisch - und dafür nimmt man eine massive Schädigung der deutschen Wirtschaft und eine Diskriminierung von gut gebildeten ausländischen Arbeitnehmern in Kauf…

Mir ist nicht klar, woraus Du diese Interpretation ableitest. Jedenfalls nicht aus dem, was Dir hier bislang mitgeteilt wurde.
Vermutlich wirst Du hier kaum irgendwas hören, was Deinen Glauben unterstützt.
LG
Amokoma1