Hintergrunddienst bei Bereitschaftsdienst nötig?

Guten Tag,

gibt es eine Regelung, nach der es einen Hintergrunddienst für den Bereitschaftsdienst (für Ärzte im Krankenhaus/Reha-Klinik) geben muss?

Danke,

orfanos

Hallo Orfanos,

ich kann Dir leider nicht weterhelfen.

Beste Grüße
MH

Es gibt grundsätzlich keine Regelung, es sei denn, im direkten Arbeitsvertrag ist das so vereinbart. Ob er nötig ist, entscheidet der tatsächliche mögliche Arbeitsanfall.
Hier drängt sich der Verdacht auf, das hier Personal verschaukelt werden soll. Der Hintergrunddienst soll wohl nur billigst entlohnt werden, aber da irrt das Krankenhaus. Wenn ich meinen Arbeitgeber zur Verfügung stehen soll, schränke ich ja meine persönliche Lebensführung ein.
Auch Hintergrunddienste sind Bereitschaftsdienst und sind auch so zu behandeln.
Wenn ich dem Arbeitgeber also jederzeit durch Zuruf zur Verfügung stehen soll, so ist das Dienst, auch wenn ich nicht zum Einsatz komme.
So einfach ist das, und auch solche Kunstgriffe des Arbeitnehmers hebeln das nicht aus.
LG
Karl