Hintergrunddienst bei Bereitschaftsdienst nötig?

Guten Tag,

gibt es eine Regelung, nach der es einen Hintergrunddienst für den Bereitschaftsdienst (für Ärzte im Krankenhaus/Reha-Klinik) geben muss?

Danke,

orfanos

gibt es eine Regelung, nach der es einen Hintergrunddienst für
den Bereitschaftsdienst (für Ärzte im Krankenhaus/Reha-Klinik)
geben muss?

Ich kenne zwar keinen entsprechenden Paragraphen (es wird bestimmt einen geben!), aber es muß in enem Krankenhaus stets ein Facharzt mindestens erreichbar sein.

Und dann was praktisches: Nachts um 2 Uhr passiert irgendein Unheil und der Assistent im ersten Jahr ist völlig überfordert. Was nun?

Ich kenne zwar keinen entsprechenden Paragraphen (es wird
bestimmt einen geben!), aber es muß in enem Krankenhaus stets
ein Facharzt mindestens erreichbar sein.

Und dann was praktisches: Nachts um 2 Uhr passiert irgendein
Unheil und der Assistent im ersten Jahr ist völlig
überfordert. Was nun?

Also bisher war es so geregelt, dass wir Assistenzärzte stets einen fest zugeteilten Ober- oder Chefarzt als Hintergrunddienst hatten. Das wurde jetzt abgeschafft.
Wir können aber die Chefärzte der jeweiligen Abteilung (Reha-Klinik mit mehreren Fachrichtungen aber nur einem Dienstarzt in der Nacht und am Wochenende) anrufen. Das fällt natürlich bei dem einen leichter als beim anderen.
Und ob der dann wirklich erreichbar ist, wenn er nicht muss?

Ich wollte gerne wissen, ob sowas nicht sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.

Nach der gängigen Rechtssprechung muß ein Facharzt ständig erreichbar sein, ggf. muß er auch binnen ca. 20 Minuten in der entsprechenden Klinik anwesend sein können.

Kannst du mir evtl. sagen, wo das steht? Und gilt das auch für Reha-Kliniken?
Ist es egal, welcher Fachrichtung der Facharzt angehört?

Orfanos

Also bisher war es so geregelt, dass wir Assistenzärzte stets
einen fest zugeteilten Ober- oder Chefarzt als
Hintergrunddienst hatten. Das wurde jetzt abgeschafft.
Wir können aber die Chefärzte der jeweiligen Abteilung
(Reha-Klinik mit mehreren Fachrichtungen aber nur einem
Dienstarzt in der Nacht und am Wochenende) anrufen. Das fällt
natürlich bei dem einen leichter als beim anderen.
Und ob der dann wirklich erreichbar ist, wenn er nicht muss?

Wieso muß er nicht?? Das alles klingt mir nach einer netten kleinen Sparverordnung der Verwaltung, die die Hintergrunddienst nicht bezahlen möchte.

Ich wollte gerne wissen, ob sowas nicht sogar gesetzlich
vorgeschrieben ist.

Ist es sicherlicherlich. Es gibt aber eine Anlaufstelle für dieses Problem: Die Rechtsabteilung der zuständigen Ärztekammer.

Wenn etwas schief geht, sind nämlich SIE der Dumme und der Verwaltungsdirektor hält sich geschlossen. Mit einer klaren Auskunft der Kammer können Sie jedoch arbeiten, viel besser als mit Auskünften im Forum hier.

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Wieso muß er nicht?? Das alles klingt mir nach einer netten
kleinen Sparverordnung der Verwaltung, die die
Hintergrunddienst nicht bezahlen möchte.

Witzigerweise wurde der Hintergrunddienst noch nie bezahlt. Es gibt nicht sooo oft Anrufe, auf der Arbeit erscheinen musste noch kein Ober- oder Chefarzt.

Ist es sicherlicherlich. Es gibt aber eine Anlaufstelle für
dieses Problem: Die Rechtsabteilung der zuständigen
Ärztekammer.

Danke dir.

Wenn etwas schief geht, sind nämlich SIE der Dumme und der
Verwaltungsdirektor hält sich geschlossen. Mit einer klaren
Auskunft der Kammer können Sie jedoch arbeiten, viel besser
als mit Auskünften im Forum hier.