Hallo zusammen.
Meine Frage ist folgende.
In einem ambul. Pflegedienst für Heimbeatmung, gibt es im Monat, zur regulären Diensten, zusätzlich 2-3 Hintergrunddienste. Die Mitarbeiter müssen telef. erreichbar sein, falls jemand ausfällt und dann muß der Dienst übernommen werden. Dieser Hintergrunddienst geht über 24h und wird, wenn kein Anruf kommt, mit 1 Stunde vergütet. Der Hintergrunddienst ist nicht vergleichbar mit einem Bereitschaftsdienst im Krankenhaus, wo z. Bsp. Ärzte zum Dienst geholt werden können und ganz anders dafür bezahlt werden, auch wenn sie nicht gebraucht werden.
Dieser Hintergrunddienst ist nicht Teil der regulären monatlichen Arbeitzeit, sondern wird immer zusätzlich geplant und ob nun die eine Stunde, oder ein ganzer Dienst, es sind immer Überstunden.
Nun meine eigentliche Frage:
Muß man bei solch einem Hintergrunddienst überhaupt telef. erreichbar sein?
Da es sich ja immer um zusätzliche Arbeitszeit handelt, also Überstunden, ist ein Mitarbeiter dazu verpflichtet, einzuspringen?
Wird ein Mitarbeiter Krank und hat Hintergrunddienst und gibt eine AU-Bescheinigung ab, bekomme ich die eine Stunde nicht vergütet.
Danke im voraus.
Klaus