Hintergrunddienst

Hallo zusammen.

Meine Frage ist folgende.

In einem ambul. Pflegedienst für Heimbeatmung, gibt es im Monat, zur regulären Diensten, zusätzlich 2-3 Hintergrunddienste. Die Mitarbeiter müssen telef. erreichbar sein, falls jemand ausfällt und dann muß der Dienst übernommen werden. Dieser Hintergrunddienst geht über 24h und wird, wenn kein Anruf kommt, mit 1 Stunde vergütet. Der Hintergrunddienst ist nicht vergleichbar mit einem Bereitschaftsdienst im Krankenhaus, wo z. Bsp. Ärzte zum Dienst geholt werden können und ganz anders dafür bezahlt werden, auch wenn sie nicht gebraucht werden.
Dieser Hintergrunddienst ist nicht Teil der regulären monatlichen Arbeitzeit, sondern wird immer zusätzlich geplant und ob nun die eine Stunde, oder ein ganzer Dienst, es sind immer Überstunden.

Nun meine eigentliche Frage:

Muß man bei solch einem Hintergrunddienst überhaupt telef. erreichbar sein?
Da es sich ja immer um zusätzliche Arbeitszeit handelt, also Überstunden, ist ein Mitarbeiter dazu verpflichtet, einzuspringen?

Wird ein Mitarbeiter Krank und hat Hintergrunddienst und gibt eine AU-Bescheinigung ab, bekomme ich die eine Stunde nicht vergütet.

Danke im voraus.
Klaus

Hi, dieser Hintergrunddienst fällt unter die Kategorie Rufbereitschaft und diese ist sehr wohl mit Krankenhauspersonal, welches diese Rufbereitschaft leisten muss, vergleichbar.
Und dafür ist auch der entsprechende Zuschlag pro Stunde seitens des AG zu leisten.
Nach welchem Tarifvertrag wird der AN denn besoldet?
MfG ramses90

Hallo,

Pflegedienste unterfallen idR keinem Tarif. Rufbereitschaft kann pauschal abgegolten werden, das muss kein „Zuschlag“ sein, auch wenn viele Tarife das so regeln.

Die generelle Verpflichtung zur Rufbereitschaft muss arbeitsvertraglich vereinbart werden, wenn es keinen Tarif gibt, der die Anordnung erlaubt. Und dann muss man nüchtern bleiben und kommen, wenn das Telefon schellt.

Wenn die Rufbereitschaft Überstunden darstellt, gilt im Krankheitsfall § 4 Abs. 1a EFZG.

VG
EK

Hi,

es gibt kein Tarifvertrag und somit auch keine Zuschläge dafür. Ist ein privates Unternehmen

Der Hintergrunddienst ist im Arbeitsvertrag nicht vermerkt. Es ist nur eine innerbetriebliche Anordnung.

Hallo,

es könnte sich um eine mündliche Änderung handeln.

Ansonsten wäre das nicht zulässig.

http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2008/06/17…

VG
EK