Hinterlassene Lampen von Vormieter

Hallo Community,

derzeit habe ich etwas mit den Hinterlassenschaften meines Vormieters zu kämpfen.

Wir wohnen nun schon seit über einem Jahr in unserer neuen Mietwohnung. Der Vormieter hatte in dieser noch Lampen montiert, welche er auch gerne zurück bekommen würde, sofern wir diese nicht übernehmen wollen. Teilweise haben wir die Lampen übernommen. Andere wiederum wollten wir nicht übernehmen und haben diese selbst demontiert. Der Vormieter hat auf Nachfrage bestätigt, dass er diese haben will. Das war alles bis ca. 4 Monate nach Einzug. Terminvorschläge zur Abholung der Lampen wurden meist von Ihm abgelehnt (Nachmittags, Wochenden, ganztägige Wochentage). Andere Termine wie z.B. morgends ab 09:00 Uhr an Werktagen (selbst Berufstätig) wurden meinerseits abgelehnt. Inzwischen ist jetzt mehr als ein Jahr seit Einzug vergangen und der Vormieter meldet sich auf Nachfragen nicht mehr.
Sämtliche Kommunikation lief per WhatsApp. Die Lampen lagern die gesamte Zeit in unserem privaten Keller.

Gibt es denn eine „Verjährungsfrist“ bei so einer Angelegenheit, wo man sagen kann, dass der Vormieter keinen Anspruch mehr auf diese Gegenstände hat.

Für eure Hilfe und Rat wäre ich sehr froh.

Viele Grüße
kleinerkaktus

Setze Ihm schriftlich eine Frist zum abholen, ansonsten werden die Dinge entsorgt. Du musst nicht fremde Sachen bei Dir kostenlos aufbewahren.
Sch

Vielen Dank für die Antwort.
Gibt es denn gesetzliche Vorschriften, oder auch nur eine Faustformel wie lange solch eine Frist dauert?
Sind 4 Wochen oder sogar nur 2 Wochen angemessen?

Meines Wissens, endet die Nutzungsberechtigung mit dem Tag der Wohnungsübergabe. Genauso die Besitzansprüche an hinterlassenen Gegenständen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Du, als Nachmieter, bist nicht verpflichtet die Dinge aufzubewahren, schon gar nicht nach so einer langen Zeit. Setze dem Herren einfach eine Frist von 2 Wochen, in der er nach Absprache seinen Kram abholt, sonst wird es beseitigt. Mach es schriftlich, damit Du was in der Hand hast, falls er Blinddarmhusten oder asthmatischen Infarkt bekommt, mit der Bemerkung, daß es hier ausschließlich um eine Gefälligkeit Deinerseits handelt. Danach kannste die Dinge, falls sie was taugen und er nicht antrabt bei E-Bay verkloppen.
Aber vielleicht gibt es hier noch jemanden, der irgendwelche §§ rausgräbt, warum Du da haftbar bist und die Rostflecke und Staubschicht noch bezahlen musst.
Ich hätte da schon längst reinen Tisch gemacht.
Gruß

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Hi, denke ich werde das so machen und hoffe dass er keine „Hustenanfälle“ bekommt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Aha, nur weil ich da nicht mehr Wohne oder gemietet habe ist mein Recht an meinen Eigentum erloschen?
Das sag doch mal den Richtern die den Exmietern schadenserastz zugesprochen haben.

Gerichte gehen da von angemessener Zeit aus und auch ums tätig werden. Sprich die Abhohlung anmhanen und auch auflegen was nach Fristüberschreitung geschieht.

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Mei Lieber
falls Du der Meinung bist:
1.) Ein Jahr und mehr ist angemessen
2.)Mehrere Abholaufforderungen werden ignoriert
es wäre angemessen oder normal,
kann ich dazu nur sagen - träume weiter.

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lieber Schorsch, gesehen was ich zitiert habe ? Genau darauf habe ich mich bezogen.

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