Liebe Experten, mir gehört ein so genantes Hinterliegergrundstück in Brandenburg. Um auf das Grundstück zu gelangen, fahre ich über das vordere Grundstück unseres Nachbarn. Dies ist im Grundbuch eingetragen (Geh-, Fahr- und Wegerecht). Jetzt soll die vorn liegende Straße erneuert werden. Es ist klar, dass wir dafür natürlich auch zur Kasse gebeten werden, da wir ja auch von dieser „erschlossen“ werden. An der Toranlage haben wir uns zur Hälfte beteiligt und auch die Kosten für die Zufahrt über das nachbarliche Grundstück haben wir zur Hälfte bezahlt. Jetzt die Frage: auch die Auffahrt zu den Grundstücken werden erneuert. Damit meine ich das Stück Weg über den Bürgersteig bis zum Tor. Muss ich mich daran auch beteiligen? Hätte ich die Kosten für das Tor überhaupt zur Hälfte übernehmen müssen? Im Notarvertrag ist nur die Rede von den Kosten „zur Erstanlage und zum Unterhalt des Weges“. Danke vorab.
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Das sagt wohl alles, „zum Unterhalt des Weges“