Hinterlistige Kündigung überstunden bei Krank

Hallo,

kurz zu meinem Problem.
Ich habe ende Nov09 eine Tätigkeit als 400€ kraft aufgenommen. Zum 10.12.09 Würde mir ein Teilzeitvertrag angeboten den ich auch angenommen habe. Es lief alles wunderbar und es gab keine Probleme. Anfang März 2010 wurde überraschend eine Vollzeitstelle frei die mir dann am 20.04.10 angeboten wurde. Ich habe mich natürlich schon Mega gefreut und konnte es kaum erwarten den Vollzeitvertrag zu unterschreiben. als ich am 25.04.10 nach dem Vertrag gefragt habe hab ich nur eine pampige Antwort bekommen.

Als ich gestern zur Arbeit gekommen bin wurde ich dann gleich ins Böro gerufen und habe meine Kündigung zum 25.05.10 bekommen!!! :frowning:

Auf meine Frage „WARUM!!!“ habe ich nicht mal eine Antwort bekommen da ich noch in der Probezeit war.

So nun stell ich mir die Frage:

  1. Muss der AG mir meine Überstunden und meinen Urlaub auszahlen? und was ist wenn ich in dieser Zeit krank bin?( mit AU Bescheinigung)

  2. Wenn in meinem Vertrag steht:„Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum 15 oder Ende des Monats gekündigt werden“ ist die Kündigungsfrist seitens des AG rechtens?!

danke schonmal in vorraus

Bei Kündigung gilt der Tag der Bekanntgabe als Beginn der Kündigungsfrist, also gestern. Am besten gleich einen Rechtsanwalt konsultieren.

Ernst-Erwin

  1. Urlaub und Überstunden müssen abgegolten werden. Ist dies dem Betrieb nicht möglich, so kann muss dies ausgezahlt werden.

  2. In der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich. Warum hier die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, kann sicher nur der Arbeitgeber beantworten…