Hinweis auf AGB in Vereinbarung?

Hallo zusammen,

Frage:
Muss in einer Vereinbarung (hier Fitnessstudio-Vertrag) ein Hinweis auf AGBs drinstehen?

Ich habe hier folgenden Fall:
Ich ziehe um und kann somit laut Vereinbarung aus meinem Fitnessstudio-Vertrag per außerordentlicher Kündigung raus. Wörtlich steht da „… Aus den folgend genannten Gründen, hat jedes Mitglied das Recht, seine Mitgliedschaft vorzeitig , nach Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung, zu beenden: Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Einberufung…“ usw.
Nun habe ich schriftlich gekündigt und eine Kopie des Mietvertrages als schriftliche Bescheinigung beigelegt.

Der Clubchef teilte mir sehr unhöflich mit, dass die Anmeldebescheinigung des neuen Wohnortes vorgelegt werden muss.
Ist ja grundsätzlich auch kein Problem. Ich würde nur gern wissen, warum der da jetzt bestimmen darf, was als schriftliche Bestätigung gilt. (Bei den anderen Gründen steht z.B. immer welche Form die Bescheinigung haben muss… ärtztliches Attest, Einberufungsbescheid usw.)

Mein Kollege meint, das stünde bestimmt in den AGBs. Davon habe ich aber nix gesehen oder erhalten und auf der Vereinbarung steht auch nicht drin, dass ich irgendwelche anderen AGBs o.ä. kenne oder gar mit meiner Unterschrift bestätige.

Da es ein relativ teuere Studio ist, kostet mich diese Verzögerung eine Stange Geld (ohne Gegenleistung).

Ist meine Kündigung nun „frist- und fomgerecht“ wie man so schön sagt - oder nicht?

Danke für Meinungen.

Tanja

Hallo Tanja,

der Miervertrag ist kein Hinweis auf einen Wohnortswechsel. Könnte ja auch ein Zweitwohnsitz werden.

Daher ist das gewünschte Papier der einzig sinnvolle Beleg.
Allerdings wäre trotz allem Freundlichkeit angebracht gewesen von dem Kerl.

Ich glaube kaum, dass das in irgendwelchen AGBs geregelt ist, wie die Bescheinigung auszusehen hat. (Ausschließen kann man es allerdings nicht.)

Gruß Ivo

Ich glaube kaum, dass das in irgendwelchen AGBs geregelt ist,

…selbst wenn. Die AGB´s gelten dann nicht , wenn der Vertragspartner nicht VOR Vertragsschluss Gelegenheit hatte, auf angemessene Art und Weise in den Wortlaut derer Einblick zu nehmen.

Zum Punkt selbst: Beweis für den Wohnortwechsel ist wirklich nur die Meldung auf dem neuen EWA. Auf dem alten EWA abzumelden bedeutet ja nicht gleichzeitig, auch aus der Stadt fortzuziehen.

Gruß

HM