Hinweis - ich versteh nur Bahnhof

hallo,
Artikel bei ebay verkauft und was bedeutet diese Meldung:

„Hinweis: Für die folgenden verkauften Artikel können Sie ein Angebot an einen unterlegenen Bieter unterbreiten“

danke
Friedrich

Hallo Friedrich

„Hinweis: Für die folgenden verkauften Artikel können Sie ein
Angebot an einen unterlegenen Bieter unterbreiten“

Das bedeutet folgendes:

Angenommen, der Gewinner der Auktion kann oder will den Artikel aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr) haben. Dann hast Du die Möglichkeit, einen der anderen Bieter zu kontaktieren und ihm ein Angebot zu machen. So kannst Du den Artikel u.U. trotzdem noch verkaufen und ersparst Dir das erneute Einstellen.

CU
Peter

hallo,
Artikel bei ebay verkauft und was bedeutet diese Meldung:

„Hinweis: Für die folgenden verkauften Artikel können Sie ein
Angebot an einen unterlegenen Bieter unterbreiten“

Hallo Friedrich,

vielleicht hast Du ja noch mehrere Exemplare des versteigerten Artikels.

Viele Grüße,

Mohamed.

Hallo Friedrich,

Artikel bei ebay verkauft und was bedeutet diese Meldung:

„Hinweis: Für die folgenden verkauften Artikel können Sie ein
Angebot an einen unterlegenen Bieter unterbreiten“

Normalerweise sollte das kommen, wenn Du den Artikel verkauft hast, der Käufer aber aus irgendwelchen Gründen vom Kauf zurückgetreten ist.
Vielleicht auch, wenn er nicht bezahlt wurde…
Ich hatte das aber auch schon an einem Artikel, bei dem alles ordnungsgemäß war und auch in „mein ebay“ alles richtig abgehakt war…

Ich habe den dann einfach gelöscht, weil es mich irgendwie irritiert hat…

Grüße
HylTox

re. ich versteh nur Bahnhof die 2te
hallo,
man kann ein Gebot zurückziehen bzw. den Kauf ablehen -
wie?
cu
Friedrich
PS:in dem Fall ist es mir sogar recht weil zu günstig…

Hi

Wenn die Auktion beendet ist kann eine Seite nichts mehr dran ändern.
Änderungen am Kaufvertrag nur wenn beide Seiten zustimmen.
Du kannst auf Bezahlung bestehen, genauso wie der Käufe auf Herausgabe des Artikels bestehen kann.

Sein Gebot zurückziehen/ändern kann ein Bieter wenn er z.B. den falschen Betrag abgegeben hat.
Aber natürlich nicht wenn alles schon vorüber ist :wink:

MfG
Lilly

hallo,
ich dachte schon weil ich nicht geschrieben habe:
-ein Privatverkauf Umtausch oder Rückgabe nicht möglich!-
cu
Friedrich
PS:weil Privatverkäufer Umtausch oder Rückgabe nicht möglich! der Hinweis darf doch nicht mehr fehlen nach Europarecht -
oder?

Gewährleistung ausgeschlossen

mehr brauchste nicht schreiben
europarecht etc. is so unsinn :stuck_out_tongue:
und was für romane manche schreiben

mfg und gn
lilly
*gähn*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi
ich hatte vorgestern einen, der schloss gemeiner Weise die „gesetzliche Europa-Garantie“ völlig aus…

Ich hab mir dann erst mal erklären lassen, was dies für Auswirkungen auf das Geschäft hat…

HH

Hallo Friedrich,

das ist ein ganz normaler Vorgang, wenn der Gegenstand nicht zum Mindestgebot verkauft wird.

Dann kannst Du den Gegenstand entweder dem zweithöchsten Bieter anbieten, weil der Höchstbieter ihn nicht haben möchte oder aber Du noch einen zweiten identischen Gegenstand hast, den Du dem nächsthöheren Bieter anbietest. Du musst für dieses Angebot an den Zweitbieter keine Einstellgebühren bezahlen, sondern im Verkaufsfalle nur die übliche Provision. Du gehst also insofern kein gebührenmässiges Risiko ein.

Wenn ich z.B. zwei gleiche Gegenstände habe und einen Gegenstand bei ebay einstelle, nutze ich regelmässig diese Möglichkeit wenn auch der Preis des zweithöchsten Angebotes aus meiner Sicht noch zufriedenstellend ist.

inliner