Hinweis in einem führerschein

hallo,

ich hab in meinem führerschein (gemacht 1984)den hinweiß hinten stehen, das die " prüfung für klasse 3 auf kraftfahrzeugen mit getriebeautomatik abgelegt" ist.

was bedeutet das genau?? ich fahre bevorzugt automatik, aber darf ich denn dadurch überhaupt kein schaltwagen fahren?

aufgefallen ist mir das erst als ich das erste mal in eine polizeikontrolle kam und er nach der schaltung schaute.

für sachdienliche hinweise wäre ich sehr dankbar :smile:

lieben dank

mtb

Hallo,

ich hab in meinem führerschein (gemacht 1984)den hinweiß
hinten stehen, das die " prüfung für klasse 3 auf
kraftfahrzeugen mit getriebeautomatik abgelegt" ist.

auch auf einem neuen Führerschein würde das als Beschränkung „78“ in das Feld Nr. 12 eingetragen werden. Du darfst damit nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal führen, sonst wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis, also strafbar.

Grüße
Any

Hallo!

auch auf einem neuen Führerschein würde das als Beschränkung
„78“ in das Feld Nr. 12 eingetragen werden. Du darfst damit
nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal führen, sonst wäre es Fahren
ohne Fahrerlaubnis, also strafbar.

Stimmt alles - bis auf das „auch“. Denn wer 1894 die Fahrprüfung abgelegt hat, muss sich um die Fahrerlaubnisverordnung aus dem Jahre 1999 nicht kümmern. Für den gilt § 11 StVZO in der Fassung von 1983, und das bedeutet: Der Vermerk ist drin, hat aber keine rechtliche Relevanz.

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Stimmt alles - bis auf das „auch“. Denn wer 1894 die
Fahrprüfung abgelegt hat, muss sich um die
Fahrerlaubnisverordnung aus dem Jahre 1999 nicht kümmern. Für
den gilt § 11 StVZO in der Fassung von 1983, und das bedeutet:
Der Vermerk ist drin, hat aber keine rechtliche Relevanz.

hi, lieben dank für die antwort :smile: also brauch ich mir keine sorgen machen, aber warum steht es dann auf dem führerschein wenn es doch keine bedeutung hat. die müssen sich doch 1984 etwas dabei gedacht haben?!
gruß
mtb

Hallo, danke für die Korrektur.
Wie wäre es denn, würde man seinen alten Führerschein in den aktuellen Kartenführerschein tauschen? Bekommt man dann den Vermerk und wäre er bedeutsam oder wird er nicht übernommen?

Grüße
Any

Hallo!

Stimmt alles - bis auf das „auch“. Denn wer 1894 die
Fahrprüfung abgelegt hat, muss sich um die
Fahrerlaubnisverordnung aus dem Jahre 1999 nicht kümmern. Für
den gilt § 11 StVZO in der Fassung von 1983, und das bedeutet:
Der Vermerk ist drin, hat aber keine rechtliche Relevanz.