Hinweis: 'Stream Mitschneiden verboten!'

Hallo WWWler,

das Mitschneiden von Audio und Video-Streams aus dem Internet ist ja mittlerweile gängige Methode und zu privaten Zwecken auch völlig legal. Aber darf man dies Recht durch einen entsprechenden Hinweis einschränken?

Neulich musste ich vor dem Start eines Konzert-Streams einen Hinweis akzeptieren, dass das Mitschneiden auch für private Zwecke verboten ist und nach Urheberrechtsgesetz eine Straftat darstellen würde.

Soll dies nur zur Abschreckung dienen? Es wird doch quasi „gesendet“ und nach meinem Verständnis kann mir doch niemand verbieten - natürlich für rein private Zwecke - den Stream aufzuzeichnen, oder?

Wie ist da eure Meinung?

Hallo CW,

eine rechtliche Frage kann und soll u.a. nur im Brett -> allgemeine Rechtsfragen beantwortet werden.

siehe FAQ:1129 und die Brettbeschreibungen der Rechtsbretter

Grüße aus Schönberg (Lübeck)
Wolfgang
(Netwolf)

Meinung: Kommt darauf an
Frage: Ist dieses Streaming-Angebot für Jedermann ohne Anmeldung nutzbar, oder geht der Nutzer vorher eine Vereinbarung mit dem Anbieter ein?

auch völlig legal. Aber darf man dies Recht durch einen
entsprechenden Hinweis einschränken?

Man kann’s ja mal versuchen. So wie ungültige Klauseln in anderen Verträgen.

Neulich musste ich vor dem Start eines Konzert-Streams einen
Hinweis akzeptieren, dass das Mitschneiden auch für private
Zwecke verboten ist und nach Urheberrechtsgesetz eine Straftat
darstellen würde.

Was nicht stimmt, also für den Privatgebrauch. Es sei denn (meine Ansicht), dass ein ausdrücklicher Vertrag (also du z.B. angemeldet sein musst) existiert, der Nutzungsbedingungen enthält.

Soll dies nur zur Abschreckung dienen?

Zunächst einmal ja.

Es wird doch quasi „gesendet“ und

Hmm. Nach derzeitiger Auffassung sind Internet-Angebote anonym an die Öffentlichkeit (wenn nicht durch Anmeldung geschützt).

Bei einem reinen Angebot per HTTP mag das auch technisch stimmen, weil es eine verbindungslose Datenübertragung ist. Beim Streaming jedoch bleibt eine virtuelle Verbindung die gesamte Zeit über bestehen. Oder andere Sicht: Jeder Datenverkehr im Internet funktioniert immer one-to-one, jeder Empfänger wird mit einem individuellen Datenverkehr versorgt. Rundfunk ist (wie der Name schon sagt) one-to-many, der Datenverkehr wird nur einmal erzeugt und kann gleichzeitig von beliebig vielen Empfängern genutzt werden.

Da könnte man jetzt juristisch herumstreiten.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist der Hinweis zu ignorieren. Wie gesagt, außer ausdrücklicher Nutzervertrag.

Gruß

Stefan

Kommt nicht darauf an
Hallo,

Frage: Ist dieses Streaming-Angebot für Jedermann ohne
Anmeldung nutzbar, oder geht der Nutzer vorher eine
Vereinbarung mit dem Anbieter ein?

Das ist völlig egal.
Durch einen Hinweis kann man Recht nicht einschränken.

auch völlig legal. Aber darf man dies Recht durch einen
entsprechenden Hinweis einschränken?

Man kann’s ja mal versuchen. So wie ungültige Klauseln in
anderen Verträgen.

Man kann es versuchen.
Ist aber verboten.
Die könnte man verklagen.

Neulich musste ich vor dem Start eines Konzert-Streams einen
Hinweis akzeptieren, dass das Mitschneiden auch für private
Zwecke verboten ist und nach Urheberrechtsgesetz eine Straftat
darstellen würde.

Was nicht stimmt, also für den Privatgebrauch. Es sei denn
(meine Ansicht), dass ein ausdrücklicher Vertrag (also du z.B.
angemeldet sein musst) existiert, der Nutzungsbedingungen
enthält.

Selbst wenn es in den Nutzungsbedingunegn steht, wäre es egal.
Was nicht mit Recht konform ist ist ungültig.

Auch wenn du im Mobilfunkvertrag unterschreiben musst, das der Anbieter dich mit Werbung zumüllen darf, ist das ungültig udn du kannst klagen auf Unterlassung.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist der Hinweis zu
ignorieren. Wie gesagt, außer ausdrücklicher Nutzervertrag.

Acuh dann zu ignorieren.
Wenn du es Privat machst -was erstmal vom Anbeiter Vertrauenssache ist- kann er dir das nicht verbieten.
Egal was der schreibt.

Genauso wie die Hinweise:
‚Eltern haften für ihre Kinder‘
‚Für Garderobe keine Haftung‘
‚Rücknahme nur in Originalverpackung‘
Alle drei genauos ungültig.

Was mir rechtlich zusteht, kann mir kein Hinweis verbieten.

Gruß

Merrick

[MOD] ==> Recht
Hallo!

Wie Netwolf schon bemerkte, ist für rechtliche Fragen das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ zuständig.
Alle weiteren Fragen bitte dort (unter Beachtung der FAQ:1129).

Gruß
Beowolf