Ich habe vor vier Jahren einen befristeten MV (wegen, im Mietvertrag ausführlich begründeten Eigenbedarf an der Wohnung) abgeschlossen. Am 30.12 dieses Jahres läuft der MV somit aus. Muss ich die Mieter noch einmal gesondert hierauf (auf das Ende des MV) hinweisen? Gibt es dabei etwas zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Joachim Kühl