Hinweispflicht bei Ablauf eines befristeten MV

Ich habe vor vier Jahren einen befristeten MV (wegen, im Mietvertrag ausführlich begründeten Eigenbedarf an der Wohnung) abgeschlossen. Am 30.12 dieses Jahres läuft der MV somit aus. Muss ich die Mieter noch einmal gesondert hierauf (auf das Ende des MV) hinweisen? Gibt es dabei etwas zu beachten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Joachim Kühl

hallo,
da ich die meinung vertrete, das man sämtliche streitigkeiten im vorfeld umgehen sollte, rate ich ihnen den mietern eine kündigung zuzustellen und sich auf den zeitlichen befristeten mv zubeziehen.
da haben sie auch dann die gewißheit ob sie die kündigung anerkennen oder ob sie probleme machen werden. denn auch da gibt es eine widerspruchsfrist die sie einhalten müßten.
ich hoffe es war ein guter tipp der ihnen gewißheit gibt.
viel erfolg, michael