Hinweispflicht d. AG b. Kündigung/Meld. AA!?

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin im September zum 31.10.04 gekündigt worden und habe mich dann ab 1. November arbeitslos gemeldet. Ich staunte nicht schlecht, als ich ein Schreiben vom AA bekam, nachdem ich mich schon nach Bekanntwerden der Kündigung hätte melden müssen. Diese Regelung, die schon im Juli 03 in Kraft getreten ist, war mir neu. Umso bitterer war der Strafbetrag wegen dieser Versäumnis. Satte 1500 Euro wurden mir insgesamt vom Arbeitslosengeld abgezogen. Nun habe ich erfahren, dass der Arbeitgeber eine Hinweispflicht hat, den Arbeitnehmer bei der KÜndigung auf die sofortige Meldung beim ARbeitsamt hinzuweisen. Nur leider gibt es keine eindeutige Regelung/Konsequenz, was denn genau die Folge ist, falls er das nicht tut. Es heisst zwar immer, dass es dann zu SChadenersatzforderungen kommen kann, doch leider habe ich noch kein Urteil in dieser Richtung gefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da nicht schon Gerichtsurteile gegeben hat.

Könnt ihr mir evtl. weiterhelfen?

Danke schon mal im voraus!

Somalia

Hallo

Nun habe ich erfahren, dass der
Arbeitgeber eine Hinweispflicht hat, den Arbeitnehmer bei der
KÜndigung auf die sofortige Meldung beim ARbeitsamt
hinzuweisen.

Ja, aber es wird als Sollvorschrift gesehen, daher => kein Schadensersatz.

Es heisst zwar immer, dass es dann zu
SChadenersatzforderungen kommen kann,

Fast immer: Nein.

doch leider habe ich
noch kein Urteil in dieser Richtung gefunden. Ich kann mir
nicht vorstellen, dass es da nicht schon Gerichtsurteile
gegeben hat.

Gibt es:

http://www.rechtscentrum.de/arbeitsrecht_suchergebni…

und noch ein Beispiel:

http://portal.1und1.de/sidbabhdcd.1105278512.32684.z…

und noch eine Menge mehr…

http://www.google.de/search?hl=de&q=Meldepflicht+arb…

Gruß,
LeoLo

Na super, schöne Vorschrift! Insofern finde ich diese Regelung wieder ne Hinterlist des Staates, mit Nichtwissen - und viele kennen diese Regelung nicht - Geld zu sparen. Und das geht sicher in die Milliarden auf die Zeitspanne gesehen. Denn wer erkundigt sich schon wöchentlich, ob`s ne neue Regelung beim Arbeitsamt gibt. Ich würde ja nichts sagen, wenn dem Staat durch die Spätmeldung ein Schaden entsteht, weil man in der vergangenen Zeit hätte vermittelt werden können. Aber das AA leistet in meinem Fall keinerlei Hilfe in pkto Arbeitssuche und ist nur verwaltungstechnisch tätig. Außerdem könnte ich nachweisen, daß ich mich sofort nach Bekanntwerden der Kündigung beworben habe. Der Staat holt sich somit von denen, die eh wenig haben, noch was aus dem Klingelbeutel und das finde ich reichlich unfair. Komischerweise hat man da nie Aufschreie gehört, wie bei der Hartz IV Regelung.

Somalia
Hallo

Nun habe ich erfahren, dass der
Arbeitgeber eine Hinweispflicht hat, den Arbeitnehmer bei der
KÜndigung auf die sofortige Meldung beim ARbeitsamt
hinzuweisen.

Ja, aber es wird als Sollvorschrift gesehen, daher => kein
Schadensersatz.

Es heisst zwar immer, dass es dann zu
SChadenersatzforderungen kommen kann,

Fast immer: Nein.

doch leider habe ich
noch kein Urteil in dieser Richtung gefunden. Ich kann mir
nicht vorstellen, dass es da nicht schon Gerichtsurteile
gegeben hat.

Gibt es:

http://www.rechtscentrum.de/arbeitsrecht_suchergebni…

und noch ein Beispiel:

http://portal.1und1.de/sidbabhdcd.1105278512.32684.z…

und noch eine Menge mehr…

http://www.google.de/search?hl=de&q=Meldepflicht+arb…

Gruß,
LeoLo