Guten Tag,
besteht eine Hinweispflicht des Unternehmers gegenüber dem Besteller bei Werkverträgen, wenn eine erhöhte Gefahr bei Erstellung des Werkes besteht, dass eine Sache des Bestellers beschädigt wird?
Guten Tag,
besteht eine Hinweispflicht des Unternehmers gegenüber dem Besteller bei Werkverträgen, wenn eine erhöhte Gefahr bei Erstellung des Werkes besteht, dass eine Sache des Bestellers beschädigt wird?
besteht eine Hinweispflicht des Unternehmers gegenüber dem
Besteller bei Werkverträgen, wenn eine erhöhte Gefahr bei
Erstellung des Werkes besteht, dass eine Sache des Bestellers
beschädigt wird?
Das kommt drauf an. Wenn Inhalt des Vertrags ist, einen Baum zu fällen, dann muß man den Besteller sicher nicht darauf hinweisen, dass dadurch sein Baum beschädigt werden könnte. Wenn Inhalt des Vertrags ist, das Auto des Bestellers monströs aufzumotzen und der Aufmotz den Motor ruinieren kann, sieht das u.U. anders aus.