Hinweisschilder Halteverbot

Wieviel Wochen vorher müsste man für eine Großveranstaltung Hinweisschilder aufstellen, die auf ein Halteverbot aufmerksam machen?

Hi,
mir ist ein Fall in Erinnerung, da hat jemand seinen Wagen in der Straße geparkt in der er wohnt.
Er war 2 Wochen im Urlaub und als er nach Hause kam, war sein
Wagen abgeschleppt. Es wurde in seiner Abwesenheit wegen irgendwas wichtigem dort ein zeitweiliges Halteverbot eingereichtet. Er bekam kein Recht weil er verpflichtet gewesen wäre, seinen PKW im öffentlichen Verkehrsraum zu kontrollieren. In der Begründung hiess es sinngemäß, dass er es hätte einrichten müssen, dass ein Dritter dafür Sorge trägt das Auto im Ereignisfall aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Kann mich jetzt nicht 100%für alle Details verbürgen.

Tenor war aber -Shit happens- für den Besitzer.
Guck mal hier rein :
http://www.parkplatz-frei.de/
http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=5752
Gruß Rumburak

Hallo,
da „man“ die Schilder nicht nach Belieben aufstellen darf, kann man das auch gleich bei der Stelle mit erfragen, die einem die Aufstellung erlaubt.
Man macht sich aber bestimmt bei den Betroffenen nicht beliebt, wenn man bis zum letzten Termin wartet (s. Vorposting).

Cu Rene

Hallo einszwei,

Wieviel Wochen vorher müsste man für eine Großveranstaltung
Hinweisschilder aufstellen, die auf ein Halteverbot aufmerksam
machen?

Großveranstaltung weiß ich nicht, aber für München und Umzug kann ich berichten, dass die Schilder 48 Stunden vor Gültigkeit stehen müssen.

Die Ordnungsbehörde (in München KVR), bei der Du das Halteverbot beantragst, wird Dir sicher Deine gesamten Pflichten auch schon im Vorfeld gerne, ggf. per Merkblatt, erklären.

Gruß, Karin