Hinzuverdienst bei Alg II

Was kann man bei Alg II dazuverdienen, wenn man schon einen geringfügigen Job (100 Euro) hat und nun einen „Ein-Euro-Job“ macht:
Was wird einem abgezogen?

Der 1€-Job wird nicht als Einkommen gewertet; er läuft also „außer Konkurrenz“. Bei anderen Einkommen (z.B. aus mehreren Minijobs) werden die einzelnen Einkommen zusammenaddiert und erst die Gesamtsumme mit den üblichen Freibeträgen „behandelt“; d.h., man hat 100€ pauschalen Freibetrag + 20% von dem, was darüber hinausgeht (bis 800€). Der Rest wird aufs ALG2 angerechnet. Von allem, was über 800€ hinausgeht, darf man 10% behalten; der Rest wird wiederum angerechnet.

Der 1€-Job wird nicht als Einkommen gewertet; …
d.h., man hat 100€ pauschalen Freibetrag + 20% von dem, was darüber hinausgeht (bis 800€). Der Rest wird aufs ALG2 angerechnet. Von allem, was über 800€ hinausgeht, darf man 10% behalten; der Rest wird wiederum angerechnet.

Das Gute daran ist, dass man trotz zum Teil nicht schlechtem Einkommen Alg-II-Bezieher ist und z. B. GEZ-Befreiung bekommt.

Viele Grüße

Das Gute daran ist, dass man trotz zum Teil nicht schlechtem
Einkommen Alg-II-Bezieher ist und z. B. GEZ-Befreiung bekommt.

Zum Glück steht es jedem frei in das Modell mit dem nicht schlechten Einkommen und der Rundfunkbeitragsbefreiung zu wechseln.

Sorry für min Unverständnis

osmodius

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Sorry für min Unverständnis

Hä? In welchem Sinne hast du kein Verständnis?