Was kann man bei Alg II dazuverdienen, wenn man schon einen geringfügigen Job (100 Euro) hat und nun einen „Ein-Euro-Job“ macht:
Was wird einem abgezogen?
Der 1€-Job wird nicht als Einkommen gewertet; er läuft also „außer Konkurrenz“. Bei anderen Einkommen (z.B. aus mehreren Minijobs) werden die einzelnen Einkommen zusammenaddiert und erst die Gesamtsumme mit den üblichen Freibeträgen „behandelt“; d.h., man hat 100€ pauschalen Freibetrag + 20% von dem, was darüber hinausgeht (bis 800€). Der Rest wird aufs ALG2 angerechnet. Von allem, was über 800€ hinausgeht, darf man 10% behalten; der Rest wird wiederum angerechnet.
Der 1€-Job wird nicht als Einkommen gewertet; …
d.h., man hat 100€ pauschalen Freibetrag + 20% von dem, was darüber hinausgeht (bis 800€). Der Rest wird aufs ALG2 angerechnet. Von allem, was über 800€ hinausgeht, darf man 10% behalten; der Rest wird wiederum angerechnet.
Das Gute daran ist, dass man trotz zum Teil nicht schlechtem Einkommen Alg-II-Bezieher ist und z. B. GEZ-Befreiung bekommt.
Viele Grüße
Das Gute daran ist, dass man trotz zum Teil nicht schlechtem
Einkommen Alg-II-Bezieher ist und z. B. GEZ-Befreiung bekommt.
Zum Glück steht es jedem frei in das Modell mit dem nicht schlechten Einkommen und der Rundfunkbeitragsbefreiung zu wechseln.
Sorry für min Unverständnis
osmodius
Sorry für min Unverständnis
Hä? In welchem Sinne hast du kein Verständnis?