Hinzuverdienst bei aufstockendem ALG2

Hallo liebe Experten,

daß es bei ALG2 gewisse Hinzuverdienstmöglichkeiten gibt, ist ja bekannt. Aber wie sieht es aus, wenn jemand „normales“ ALG bezieht, das allerdings (aufgrund niedrigen Nettoeinkommens vorher) nicht ausreicht, und dann noch aufstockendes ALG2 bekommt? Würden hierfür auch die üblichen Regelungen gelten, oder wird das ALG schon voll als Einkommen gewertet, so daß ein Hinzuverdienst schon vom ersten Cent an angerechnet wird?

Fiktives Beispiel zum besseren Verständnis: Jemand bekommt ca. 700 € ALG und ca. 150 € aufstockendes ALG2 und hat in einem Monat einen Hinzuverdienst von 200 €. Würde hier ein Freibetrag angesetzt oder würde dieses zusätzliche Einkommen voll angerechnet, so daß das aufstockende ALG2 komplett wegfiele?

Vielen Dank schon mal im voraus!

Gruß
„Raven“

Hallo

Fiktives Beispiel zum besseren Verständnis: Jemand bekommt ca.
700 € ALG und ca. 150 € aufstockendes ALG2 und hat in einem
Monat einen Hinzuverdienst von 200 €. Würde hier ein
Freibetrag angesetzt oder würde dieses zusätzliche Einkommen
voll angerechnet, so daß das aufstockende ALG2 komplett
wegfiele?

Wissen tue ich das nicht, aber ich würde annehmen, dass auch hier ein Freibetrag angesetzt wird, denn der Freibetrag dient einerseits dazu, die ja etwas höheren Kosten, die man durch die Berufstätigkeit hat, pauschal abzudecken (diese ersten 100 Euro, die immer frei sind), und andererseits dazu, den Arbeitslosen zur Arbeitsaufnahme zu motivieren.

Beides ist ja auch in diesem Fall sinnvoll.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy,

vielen Dank für Deine Antwort.

Wissen tue ich das nicht, aber ich würde annehmen, dass auch
hier ein Freibetrag angesetzt wird, denn der Freibetrag dient
einerseits dazu, die ja etwas höheren Kosten, die man durch
die Berufstätigkeit hat, pauschal abzudecken (diese ersten 100
Euro, die immer frei sind), und andererseits dazu, den
Arbeitslosen zur Arbeitsaufnahme zu motivieren.

Klingt logisch; allerdings muß das nicht unbedingt heißen, daß das auch tatsächlich so gehandhabt wird. Hast Du evtl. eine Idee, wo man sowas mal nachlesen könnte? Ich hab’ schon etwas herumgesucht, aber nichts zu einer Regelung bezüglich aufstockendem ALG2 gefunden. Es geht immer nur um das „normale“ ALG2. :o(
Vielleicht meldet sich ja auch noch jemand, der etwas darüber weiß…

Beides ist ja auch in diesem Fall sinnvoll.

Finde ich auch, aber leider richten sich diejenigen, die solche Regelungen aufstellen, nicht immer nach dem, was sinnvoll ist… ;o)

Viele Grüße
„Raven“

Hallo

Hast Du evtl. eine
Idee, wo man sowas mal nachlesen könnte?

Es gibt noch ein Forum, das sich hauptsächlich mit dem Thema ALG2 befasst.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

Vielleicht weiß es da einer.

Viele Grüße
Simsy

MOD Liza: Link klickbar gemacht

Hallo Simsy,

Es gibt noch ein Forum, das sich hauptsächlich mit dem Thema
ALG2 befasst.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

Super, vielen Dank für den Tip! Da werde ich mich gleich mal umsehen.

Viele Grüße
„Raven“