Herr A ist 22 Jahre alt und ist in eine andere Stadt gezogen, um dort zu studieren. Er wird mit Bafög gefördert, erhält monatl. Kindergeld und ist über seine Eltern in der gesetzl. Krankenversicherung mitversichert. Herr A weiß, dass er seit der neuen Bafög-Reform 400€ monatl. hinzuverdienen kann, ohne, dass sein Bafögsatz und/oder sein Kindergeld und/oder seine Mitversicherung dadurch tangiert würden. Nun hat Herr A die Möglichkeit in Aussicht gestellt bekommen, im Rahmen einer Werkstudententätigkeit 1.000 - 1.200€ monatl. brutto zu verdienen. Herr A stellt sich nun folgende Fragen: Kann sein Bafög-Bezug weiterhin bestehen - insofern als dass Herr A den Betrag, den er über einen Bewillgungszeitraum hinweg zuviel verdient hat nach einem Datenabgleich dem Amt f. Ausb.Förd. zurückzahlt? Oder muss er beantragen dass die Förderung eingestellt wird? Herr A weiß, dass wenn er über den Grundfreibetrag kommt - was bei einem Verdienst von 1.000 - 1.200€ monatl. brutto der Fall wäre - der Anspruch auf Kindergeld schlagbeileffektartig entfallen würde. Angesichts eines höheren Nutzens würde er das aber in Kauf nehmen. Was geschieht allerdings mit der Familienmitversicherung in gesetzl. Krankenkasse?
Für Hilfe bei der Beantwortung dieses Fallbeispieles wäre ich sehr dankbar!
MFG