Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente. Welche Einkommen werden angerechnet?

Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente! Seit diesem Jahr arbeite ich auf 450€ Baisis! Nun habe ich einen Fragenbogen von der DRV bekommen! Es sieht wie folgt aus! Rente ca. 1300€. Deckelung liegt bei 3200€! Ich habe Einkommen von 525€! Dieses liegt im Rahmen!Nun bekomme ich private Berufunfähigkeitsrente in Höhe von 900€! Wird diese berechnet wenn ja wie? Wie sieht es mit Mieteinnahmen in Höhe von 400€ aus, die von der Finanzierung des Hauses geschluckt werden und in etwa auf null liegen! Und wie verhält es sich mit Einnahmen aus Zinsen, Gewinne aus Aktien ? Was und wie wird dieses angerechnet?

Servus,

das gesamte Einkommen wird zusammengezählt. Wenn der Wert die Hinzuverdienstgrenze übersteigt, werden 40 Prozent des Betrags, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt, auf die Rente angerechnet.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden genauso berechnet wie bei der Veranlagung zur Einkommensteuer.

Meinst Du mit „Gewinne aus Aktien“ ausgeschüttete Dividenden oder Kursgewinne?

Bitte versuche, ohne Ausrufezeichen zu antworten.

Schöne Grüße

MM

Wird wirklich eine private BU-Rente in Höhe von 800€ genauso angerechnet wie ein hinzuverdienst. Dann müssten ca 300€ zu 40% gekürzt werden. Wenn man dann noch arbeiten gehen würde, macht das doch überhaupt keinen sinn

Nö. Sie wird erstmal überhaupt gar nicht angerechnet.

Erster Schritt: Gesamtbetrag des Einkommens (außer der Erwerbsunfähigkeitsrente selbst) ermitteln.
Zweiter Schritt: Hinzuverdienstgrenze ermitteln.
Dritter Schritt: Hinzuverdienstgrenze vom Gesamtbetrag des Einkommens abziehen.
Vierter Schritt: Wenn ein positiver Betrag stehen bleibt, vierzig Prozent dieses Betrages von der Erwerbsunfähigkeitsrente abziehen.

Stimmt. Erwerbsunfähigkeit und arbeiten gehen passen auch nicht so recht zusammen. Jemand, der erwerbsunfähig ist, kann a priori nicht arbeiten gehen; die Anrechnung gibt durchaus einen Sinn: Sie soll vermeiden, dass jemand, der recht gut für sich selber sorgen kann, nicht noch zusätzlich (unter anderem von mir) Leistungen bekommt, die für die Unterstützung von Leuten gedacht sind, die nicht für sich selber sorgen können.

Ich finde übrigens einen Arbeitslohn von 525 € im Monat für jemanden, der vollständig erwerbsunfähig ist, schon recht komfortabel. Wofür soll dieser Lohn denn bezahlt werden, wenn nicht fürs Arbeiten?

Schöne Grüße

MM

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