Hinzuverdienst für Erwerbsminderungrentner

Ich bin Erwerbsminderungsrentner.Seit Jahren habe ich einen Minijob.Als ich eingestellt wurde durfte ich ,vom Gesetztgeber her ,345 Euro hinzuverdienen.
Dieser Betrag wurde im laufe der Jahre auf 400 Euro erhöht.
Diesen Betrag habe ich auch seit der Erhöhung bis zum 31.12.2010 erhalten ohne das der Vertrag geändert wurde.
In meinem damaligen Arbeitsvertrag seht allerdings die Summe die ich gesetzlich verdienen durfte ( 350 Euro ).
Nun haben wir Änderungsverträge bekommen mit einem geringerem Stundenlohn.
Obwohl ich seit vielen Jahren 400 Euro verdient und auch ausgezahlt bekam wurde die Verfragsänderung mit 350 Euro Mon. Verdienst angegeben.
Meine Frage lautet:

Ist das so rechtens obwohl ich zuletzt 400 Euro verdient habe?

Der Arbeitgeber wird vermutlich die Sozialabgaben
sparen wollen, die er unter 400 nicht zahlen muss.

Sozial ist sowas verwerflich, allerdings rechtlich richtig.(Mag ich zu behaupten).

Ob du unterschreibst musst du selber wissen.

Meines Wissens nach hast du gewisse Nachteile:

  1. Kein Anspruch auf Urlaub.
  2. Es werden keinen Rentenbeiträge abgeführt für dich.

Gruss
Andreas

Hallo,
wenn du dem Änderungsvertrag zustimmst, ist das natürlich rechtens. Du hast einem neuen Vertrag zugestimmt und somit ist der für beide Seiten verbindlich!

Die Frage die sich mir nur stellt, was bringt es dir dagegen anzugehen? Du wirst keinen erhöhten Lohn erzwingen können und du kannst dich rechtlich auch kaum auf deinen alten Vertrag berufen!

Letztendlich kannst du nur versuchen in einem Gespräch Klärung zu schaffen oder dir mittelfristig eine andere Tätigkeit zu suchen!

Gruß
Chienloup

Hallo,
wenn Du 400,00 Euro mtl. verdienst, so muss auch die Vertragsänderung so lauten. Aber ich verstehe das Problem nicht, das nicht so zu machen.

Hallo,

ich kenne mich auf dem Gebiet leider gar nicht aus und kann gar nichts dazu zu sagen - sorry!

Gruß
okwk

Hallo Uwe 52,

das ist wenn es einseitig durch die Geschäftsleitung vorgenommen wurde rechtswidrig.

Jedes Arbeitsverhältnis ist ein Rechtsgeschäft zwischen den Vertragspartnern und kann nicht einseitig verändert werden.

Wenn ein Vertragspartner das Vertragsverhältnis ändern will muß er dazu die Einwilligung des Vertragspartners einholen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, das bestehende Vertragsverhältnis zu kündigen (mit Einhaltung der gesetzlichen Fristen) bei gleichzeitigem Angebot eines veränderten Vetrages.

Das ist die Rechtslage nach dem BGB, und nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Gruß Josef

Tut Mir leid da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Mein Gefühl würde jedoch sagen, das was im Vertrag steht
Vorrang hat!

Sorry+ Gruß

Hi Uwe
Das ist Pauschal schwer zu beantworten.
Grundsätzlich ist es so , wenn im Vertrag von einer „gesetzlichen summe“ ausgegangen wird. gilt die gesetzliche regelung.
Nun schreibst du das sich der stundenlohn verringert hat.
Dieses ist im grunde schon „sittenwidrig“ Sodas du den Veränderungsvertrag nicht unterschreiben brauchst ( Frag, wenn vorhanden den Betriebsrat)
Jedoch geht der Gesetzgeber bei dir von einer "entweder / oder " regel aus
das heisst entweder bestimmte Geldsumme aber maximal 400 € oder aber eine bestimmte stdzahl /woche ( ich glaube 15 Std/woche).
Das richtet sich immer danach was zuerst im laufendem Monat zutrifft
Nun hat sich der Unternehmer gedacht , er braucht dich für eine bestimmte Std Zahl die woche. Wenn dein Lohn höher wird (was nicht sein darf) muss sich dann deine Arbeitsstundenzahl verringern
und das will er nicht.
also sagt er std lohn runter bei gleicher Std. Zahl.
das ist ein Trick von ihm.
deswegen auch veränderte Verträge. denn nach den bestehenden darf er das nicht.
Gruss Arri

Hallo Uwe,

Dein Arbeitgeber scheint ja ein richtiger „Stinkstiefel“ zu sein. Das Problem ist, er kann. Er legt Dir einen neuen Arbeitsvertrag vor und sagt:" Friss oder stirb." Gehst Du nicht darauf ein, wird er Dir „aus betrieblichen Gründen“ kündigen und da kannst Du nichts oder nur wenig ausrichten.
Die Gewerkschft wird Dir auch nicht helfen, da Du als 400€ - Kraft sicher nicht organisiert bist. Also… moralisch ne Sauerei aber rechtlich nicht anfechtbar.
Ich wünsche Dir alles Gute,
Volker

Hallo Uwe52, dies ist eine sehr fachliche Frage, die nur ein Fachmann (Steuerberater Ihres Arbeitgebers) beantworten kann. Herzliche Grüße

Kann ich leider nicht konkret beantworten! Was sagt denn die Personalabteilung?

Hallo,
zu der gestellten Frage kann ich leider keine qualifizierte Antwort geben, weil ich „so“ im Arbeitsrecht nicht „drin“ bin.
Mir fällt auf, dass der Sachverhalt verschiedene Fragestellungen enthällt.

  1. Wie ist es zu bewerten, dass in der „Erlaubnis“ immer noch 350 Euro steht. Ich denke, da müßte von Ihnen ein Antrag an den „Erlaubniserteiler“, wohl also an die Rentenversicherungsanstalt am Ort, gestellt werden, dass die Höhe angeglichen wird.
  2. Wie ist die Reduzierung des Stundensatzes zu bewerten: So wie ich es verstanden habe, soll die gleiche Zeit für einen geringeren Stundenlohn gearbeitet werden. Das entspricht rechtlich gesehen einer Änderungskündigung. Gegenargumente wären: Mindeslohn oder Tarifvertrag oder Vertrauensschutz. Vielleicht muss man bei einer solchen Firma auch aufhören, mitzuarbeiten.
  3. Reduzierung auf 350 Euro. Auch hier handelt sich um eine Änderung des Arbeitsvertrags. Unabhängig von der Vorstellung, das Entgelt für die Stunde zu reduzieren, hätte der Arbeitgeber zumindest wegen der 350 Euro Zuverdienstgrenze einen Grund, auf diesen Betrag zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüssen

Siegfried
Wenn der neue Stundenlohn gegen gesetzliche Vorgaben verstößt (Mindestlohn, Tarifvertrag oder Sittengesetze), sollte man sich wehren. Unabhängig davon, muss „das neue Angebot“ von Ihnen angenommen werden, wenn es wirksam werden soll.

Sorry, ich kann im Moment nicht helfen. Ich hoffe mal auf die Experten. Gruss