Hallo,
Person A wechselt aus der Arbeitslosigkeit (ALGI) in die Elternzeit, wo die Krankenkasse die Krankenkassenbeiträge zahlt.
Person A ist im Nebenerwerb selbständig und arbeitet nicht mehr als 15h pro Woche. Wie hoch darf ihr Einkommen max. sein.
Interessant ist nur die Krankenkassen - Sicht. Elterngeld ist Person A bekannt.
Vielen Dank