eine absolute Höhe gibt es hier nicht. Entscheidend ist, ob es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt. Ist das der Fall, dann endet die beitragsfreie Pflichtversicherung. Die Hauptberuflichkeit wird im Einzelfall nach mehreren Kriterien beurteilt. Hierzu gehören u.a. die Arbeitszeit, die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Auch der Gewinn spielt eine Rolle, wenn hieraus der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Zur eigenen Sicherheit sollte man den Status von der KK feststellen lassen, damit keine Nachforderungen drohen. http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Begriff_d…