Hinzuverdienst Rente ab 65 - Selbständige

Hallo,

ich hoffe, dieses Brett passt für meine Frage:
Ein Freund aus unserer Kartenrunde erzählte, dass er gerne in Rente gehen würde, aber es sich nicht leisten könne:
Er ist selbständiger Raumausstatter, in finanziellen Angelegenheiten recht unbedarft, und hat nur eine minimale Rentenversicherung abgeschlossen. In diesem Jahr wird er 65 und hat seinen Rentenbetrag erfahren, der so niedrig ist, dass er davon nicht existieren kann.

Deshalb die Frage: Könnte er in Rente gehen und trotzdem noch einen gewissen Betrag hinzuverdienen, ohne aber sein Gewerbe weiter angemeldet haben zu müssen (teure Innungsbeiträge etc.) und ohne Einbusse seiner geringen Rente?

Sein Steuerberater meinte, ihm bleibe nur die Alternative in vollem Umfange als Selbständiger weiterzuarbeiten: also angemeldet und mit allen Nebenabgaben, die anfallen - für die er schon fleissig arbeiten muss, um die überhaupt reinzukriegen (nur ein 1Mann-Betrieb). Das würde er gerne vermeiden, und eben nur ein bißchen dazuverdienen zu seiner geringen Rente, damit es ihm zum Leben reicht.

Was meint Ihr bzw. was wisst Ihr dazu?
Hinweise und Erfahrungen aller Art wären nett evtl. auch nachzulesende Quellenangaben, denn ich habe leider nichts ergoogeln können.

Gruss, Eva

Hallo,

ich hoffe, dieses Brett passt für meine Frage:
Ein Freund aus unserer Kartenrunde erzählte, dass er gerne in
Rente gehen würde, aber es sich nicht leisten könne:
Er ist selbständiger Raumausstatter, in finanziellen
Angelegenheiten recht unbedarft, und hat nur eine minimale
Rentenversicherung abgeschlossen. In diesem Jahr wird er 65
und hat seinen Rentenbetrag erfahren, der so niedrig ist, dass
er davon nicht existieren kann.

Tja, dumm gelaufen!

Sein Steuerberater meinte, ihm bleibe nur die Alternative in
vollem Umfange als Selbständiger weiterzuarbeiten: also
angemeldet und mit allen Nebenabgaben, die anfallen - für die
er schon fleissig arbeiten muss, um die überhaupt
reinzukriegen (nur ein 1Mann-Betrieb). Das würde er gerne
vermeiden, und eben nur ein bißchen dazuverdienen zu seiner
geringen Rente, damit es ihm zum Leben reicht.

Dann wird es wohl so sein, aber auch hier kommen wir ein den Bereich der Rechtsberatung. Außerdem dreht es sich hier im Fred um Versicherungen, nicht um innungs-, steuerliche- oder ähnliche Probleme. Sorry!

Hallo Eva,

zum Thema Rente: Der Bekannte soll mit 65 Jahren die sog. Regelaltersrente in Anspruch nehmen. Bei dieser Rentenart gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen.

Das heißt, er kann die Rente beziehen und nebenbei so viel arbeiten, wie er möchte. Auch die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle. Der Nebenerwerb muss der Rentenversicherung auch nicht mitgeteilt werden.

Wie es im Bereich Steuern etc. muss der Steuerberater wissen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass er alle Einkünfte (selbstständige Tätigkeit und Rente) versteuern muss.

Viele Grüße
Florian

der steuerberater hat wohl angst um seine beratungsgebühren ?
er kann die geringe altersrente mit 65 in anspruch nehmen und wirklich verdienen so viel er kann. Steuern muss er ab einer gewissen höhe sowieso bezahlen . sein zusatzeinkommen wird, sofern es über die 400€ grenze geht zusammen mit seiner Altersrente zur steuer herangezogen. er versteuert alles was über den freibeträgen (wie alter und soweiter) geht. mit dem normalen steuersatz.
gruss Bruno

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Hallo,
zuerst einmal vielen Dank, Florian und Bruno, für Eure Antworten. Ich werde sie ihm gerne weitergeben - vielleicht doch ein kleiner Lichtblick für ihn.
Wisst Ihr oder sonst noch jemand im Forum, ob er dennoch weiterhin Innungs-Beiträge zahlen müsste?
Gruss, Eva

Hallo Eva,
bei den meisten Handwerkskammern können sich Betriebe üblicherweise vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen, wenn der Gewinn vor Steuern unterhalb der 5.000 € Grenze ist. Ob das auch für die Raumausstatterinnung gilt, weiss ich nicht. Es wäre ja die Frage was der Rentner genau machen will: ob er ein Vollhandwerk anmeldet oder nur „Polstern“ oder „Markisen“ oder Parkettlegen oder Gardinen oder Posamentieren oder Schwerpunkt Deko-Stoffhandel(bei diesem Thema ist die Handwerkskammer gar nicht zuständig sondern die IHK …) oder - eben nur einen Ausschnitt. Und es kann sehr gut sein, dass die Innung dann nicht zuständig ist.

Eine andere Überlegung könnte ja auch sein, noch gar nicht in Rente zu gehen! Zu meiner Verwunderung habe ich neulich erfahren, dass für jeden Monat den man später in Rente geht, sich die zukünftige Rente um 0,5 % erhöht. Das wäre bei einem Jahr Warten eine 6%ige Rentenerhöhung.
Allerdings wäre mir lieb, wenn jemand aus der Sozialversicherung diese Info verifizieren könnte!
Viel Glück!
Birgitt

weiterhin Innungs-Beiträge zahlen müsste?

Aus der Innung kann man jederzeit austreten, oder meintest Du die Handwerkskammer ?

Hallo,
ich möchte Euch allen für Euren Rat nochmals danken!
Eure Hinweise zeigen mir aber auch, dass er selber offenbar mit diesen Dingen überfordert ist. Zusammen mit Euren Tipps werde ich die Dinge mal mit ihm besprechen und dann in die Wege leiten.
Vielen Dank und viele Grüsse, Eva