Hallo,
ich erhalte eine Rente aus vorgezogenem Ruhestand.
Im Bescheid sind auch Hinweise zum Hinzuverdienst aufgeführt, die die mgl. Teilrentenbeträge aufführen.
Meine Fragen:
- kann ich solche Teilrentenbeträge beantragen und (nach Aufgabe des Arbeitsverhältnisses) wieder zur Vollrente rückgängig machen?
- Ist das wiederholt oder nur 1x möglich?
- Trägt in einem solchen Fall der Arbeitgeber die volle Krankenkasse oder bezuschußt die DRV einen Teil (Rente)?
- Vermutlich wird dann das Gesamteinkommen (Rente, Hinzuverdienst aus Arbeitslohn etc.) gemeinsam versteuert?
Gibt es weiteres zu beachten?
Danke für einen guten, fundierten Rat.