Hinzuverdienst Zusammenveranlagung Musikunterricht

Hallo!
Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen. Folgende Situation: Ein Ehepaar wird zusammen zur Einkommenssteuer veranlagt. Nur der Ehemann hat Einkünfte und die Ehefrau keine.
Nun überlegt sich die Ehefrau, Musikunterricht zu geben und kleine Einnahmen zu erzielen.
Wie sieht das ganze dann steuerlich aus? Muss sie die Einnahmen angeben? Wenn ja in welcher Höhe?

Danke für eine Antwort,
Korbi

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

ganz einfach: die Ehefrau zeichnet ihre tatsächlichen Einnahmen auf, zieht die darauf entfallenenen Ausgaben ab =Gewinn: dieser Betrag wird dann in der Anlage GSE für die Ehefrau eingetragen!

Gruß E.