Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsunfähigkeitsrente

Hallo,

angenommen, jemand arbeitet seit fast 20 Jahren zu je 8 h pro Woche in einem Klinikum und erhält seit 1990 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Die Mindesthinzuverdienstgrenze für diese Personen liegt derzeit bei 400 €/Monat, er darf jedoch an 2 Monaten im Jahr das Doppelte verdienen. Dies schöpft er auch regelmäßig mit dem vom Arbeitgeber (AG) gezahlten Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus.
Nun gab es Tarifverhandlungen in der Branche und der AG zahlt im April eine 1 x Zahlung, die über der Hinzuverdienstgrenze liegt. Aufs Jahr gerechnet überschreitet der Arbeitnehmer voraussichtlich nun ungewollt 3 x im Jahr die Hinzuverdienstgrenze.

Frage: Wie wird diese tarifliche 1x Zahlung von der Rentenversicherung behandelt? Eine Meldepflicht hat er ja gegenüber der DRV. Muss er befürchten, dass man ihm die Rente deswegen kürzt?

Danke für Eure Antworten!

Guten Tag,

zum einen ist mir der Begriff „MINDEST-Hinzuverdienstgrenze unbekannt“. Dann ist es so, das man zwar 2 Mal im Jahr max. 800 Euro bekommen darf, in der Summe des Jahres aber niemals mehr als 12 x 400 = 4800 €. Wenn man also regelmäßig pro Monat 400 € bekommt, dann kommt diese „2 x im Jahr doppelt“ - Regelung gar nicht zum tragen. Nur wenn man in anderen Monaten entsprechend weniger verdienst hat.