Hinzuverdienstgrenze für witwe

Wieviel darf eine Witwe, die momentan eine Rente in Höhe von ca. 1.100 Euro der Berufsgenossenschaft erhält (Mann starb durch Arbeitsunfall) hinzuverdienen ohne dadurch Nachteile zu haben ?
Kennt jemand eine Website auf der man das nachlesen kann ?

Meistens wird nur auf die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrente eingegangen.

Vielen Dank
Christian

Hallo Christian,

"…1. Juli 2002: Höhere Einkommengrenzwerte

Von der Witwenrente bleibt jetzt am Monatsende mehr übrig

Zum 1. Juli 2002 ändern sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlreiche Grenzwerte - parallel zur Rentenerhöhung, die nun wieder der zwischenzeitlichen Steigerung der Nettoverdienste der Arbeitnehmer entspricht und im Westen 2,16 Prozent und im Osten 2,89 Prozent ausmacht. Die Grenzwerterhöhungen haben unter anderem Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrenten sowie die Babyrenten für die Jahre der Kindererziehung, ferner auf die Alters- Teilrenten.

Witwen-, Witwerrenten: Jetzt kann man bis zu netto 682,70 Euro (im Osten: 599,28 Euro) pro Monat an eigener Rente oder eigenem Lohn/Gehalt bezogen werden. ehe eine Witwen-, Witwerrente (um 40 Prozent des übersteigenden Betrages) gekürzt wird. Je Kind werden 144,82 ( 127,12 ) Euro hinzugezählt, so daß zum Beispiel eine Witwe mit zwei Kindern rund 972,34 ( 853,52 ) Euro netto pro Monat an sonstigem Einkommen haben darf, ohne daß ihre Witwenrente angetastet würde.

“Netto” bedeutet übrigens: Vom Bruttolohn oder - gehalt werden pauschal 35 Prozent abgezogen, so daß beispielsweise ein Bruttogehalt von 1800 Euro zunächst um 35 Prozent = 630 Euro reduziert wird. Das ergibt 1170 Euro - minus 682,70 Euro Freibetrag = 487,30 Euro. 40 Prozent davon werden an der Witwen-/ Witwerrente gekürzt = 194,92 Euro. Von den 1800 Euro Gehalt bleiben also 1605,08 Euro “übrig”…"

aus: http://www.google.de/search?q=cache:uDDsEJMnZcAC:www…

Gruss
Eve*