Hi!
Ich bin nun kein Jurist, aber ich kann mir beim besten Willen
nicht vorstellen, daß Polizei oder Ordnungsamt in dieser Sache
mit Gewalt irgendwo eindringen dürfen, es sei denn es wäre
unmittelbar eine nicht geringe Gefahr gegeben (z.B.
Explosionsgefahr aus undichten Treibstofftanks).
Ganz so ist es nicht. Ein Blick in die Garage darf schon riskiert werden.
Allerdings kenne ich noch keinen Fall, wo tatsächlich eine Garage aufgebrochen worden wäre.
Wenn
allerdings eine Gammelmühle schön von der Straße aus einsehbar
auf der Wiese ihr Öl vor sich hintropft, dann wird
eingeschritten. Ist die Umweltgefährdung nicht anders
abstellbar, so werden die Beamten auch fremde Grunstücke
betreten und die notwendigen Maßnehman treffen (lassen).
Das auf jeden Fall.
Aus
purer Nickeligkeit oder weils der alten Hexe von nebenan so
einfällt („Herr Wachtmeister, die machen da in der Scheune an
Autos rum, das dürfen die nicht *keif*“) dürfen meines Wissens
aber keine Beamten ungebeten hereinkommen - wenn ich sie
herein bitte und dann keine saubere Weste habe bin ichs selbst
schuld.
Wie gesagt, die Ordnungsbehörden dürfen durchaus für die Verschrottung nicht sachgerecht gelagerter und nicht mehr erhaltenswerter Fahrzeuge sorgen.
Ob dies durch Zwangsmassnahmen wie der gewaltsamen Öffnung einer Garage durchgesetzt würde bzw. wird, wage ich ganz stark zu bezweifeln.
Der Witz hier liegt bei dem Begriff „erhaltenswert“. Hier kann man als Antikfahrzeugbesitzer durchaus in eine Diskussion verwickelt werden, welche man durch Sachkenntnis und das Vorhalten von Ersatzteilen und offensichtlich begonnener Restaurierungsarbeiten wenn auch nur an Einzelteilen wie Sitzen, durchaus für sich entscheiden kann.
Was verhindert werden soll, ist die Schädigung der Umwelt durch Lagerung von Schrott.
Und hier pflichten verantwortungsvolle Oldiefreunde auch bei.
Es wird sicherlich den einen oder anderen extremen Einzelfall geben, aber es muss niemand besorgt darüber sein, dass man ihm seinen antiken De Dion Bouton oder seinen klassichen Ferrari wegnimmt.
3 alte, unfallbeschädigte Ford Fiestas auf einem alenden Häufchen hingegen könnten durchaus der Entsorgungswut zum Opfer fallen.
Es ist eben eine Frage des Einzelfalles.
Also: Ball flachhalten.
Ganz recht.
Grüße,
Mathias