Hist. Autos zwangsweise verschrotten

Hallo,
Ich lese kürzlich eine englische Zeitschrift über historische Fahrzeuge etc., und finde dort eine Bemerkung dahingehend, in/für Deutschland sei geplant, daß an historischen und zu renovierenden Fahrzeugen gewissermaßen „gearbeitet“ werden müsse.

Mit anderen Worten, alte Autos dürften nicht mehr nur einfach irgendwo in einer Garage abgestellt werden. Um das zu kontrollieren, hätten gewisse Inspektoren/Behörden das Recht, in Garagen zu schauen, und wenn dort ein solches Fahrzeug steht und daran nichts restauriert werde, könnte das von Amts wegen und zwangsweise eingezogen/verschrottet werden?

Stimmt das wirklich? War so was mal auch nur entferntest angedacht?

Antal

Hallo,

ohne konkret etwas zum Thema gelesen zu haben, kann ich nur mutmaßen, dass es um das leidige Thema umweltgefährdende Abfallbeseitigung ./. Restaurierung „historischer“ Fahrzeuge geht. Soll heißen, immer dann, wenn das Ordnungsamt irgendwo eine öltriefende Rostlaube irgendwo im Garten finden, bei der sich der Eigentümer die Entsorgung sparen will, wird behauptet, dass es sich um ein historisches Fahrzeug handeln würde, welches restauriert werden soll. Und damit diese Ausrede nicht so einfach zieht, wird man vermutlich jetzt im Zweifelsfall verlangen dürfen, dass an dem Ding auch tatsächlich etwas getan wird.

Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Leute vom Ordnungsamt nichts besseres zu tun hätten, als einen ordentlich untergebrachten echten Klassiker verschrotten zu lassen. Aber wenn ich mir ansehe, dass es bei uns auf dem Dorf mehr und mehr nach Schrottplatz aussieht, weil bestimmte Bauern einfach jeden nicht mehr fahrbereiten Schrott einfach auf dem Hof rumstehen und das Grundwasser vergiften lassen, statt ihn ordentlich verschrotten zu lassen, dann kann ich entsprechende Maßnahmen nur begrüßen.

Gruß vom Wiz

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Zu dieser sogenannten „Altautoverordnung“ gab es schon viele Diskussionen in Oldtimerzeitschriften. Fakt ist, daß Du kein abgemeldetes Auto einfach so auf Deiner Wiese vor sich hingammeln lassen darfst, in einer Garage wird es niemanden interessieren. Wenn Du ein Fahrzeug abmeldest, bekommst Du nach einem Jahr einen Wisch, wo Du eine Verbleibserklärung ausfüllen mußt, an wen der Wagen verkauft wurde oder wo er jetzt steht. Das Amt darf dies nachverfolgen und schauen, ob er nicht auf besagter Wiese steht, allerdings fehlt es hierzu an Personal. Mach Dir keine Sorgen, selbst wenn Du ihn auf der Straße abstellst kommt erstmal ein roter Aufkleber auf die Scheibe, verschwindet der Wagen nicht innerhalb der Frist, darf der Kahn wirklich verschottet werden.

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Hallo,

noch mal zu meiner Frage: Ich habe kein altes Auto, das irgendwo rumgammelt. Aber ich habe in dieser Zeitschrift gelesen, daß (jetzt immer aus englischer Sicht - die uns je etwas weniger mögen - vorsichtig ausgedrückt), gewissermaßen ein deustcher „Inspektor“ in praktisch jedermanns Garage gucken darf (den Zugang erzwingen darf!!!), und entscheiden darf: verschrotten!!! Die Tonlage lag auf: Seht ihr, die alten Nazis, bei denen in Deutschland hat sich nix geändert.

Und, obwohl ich nun unserem Staat gegenüber wirklich mißtrauisch eingestellt bin, dem eigentlich (fast, eben nur fast) alles zutraue, DAS wollte ich nun auch wieder nicht glauben. Das würde mich doch nun wieder gewundert haben, und mich an Deustchland vollkommen verzeifeln lassen. Aber, ihr habt mich beruhigt.

Daß nicht alle alten Rostlauben irgendwo rumstehen sollen, wer kann da was schon dagegen haben.

Danke Euch

Antal

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Hallo,

Die Tonlage lag auf: Seht ihr, die
alten Nazis, bei denen in Deutschland hat sich nix geändert.

da ist schon der Grund!
Sieh es mal so: so mancher Engländer braucht die Deutschen als Therapeuten. Er braucht sie, um sich besser zu fühlen. Ist aber kein typisch englisches Problem. Eher menschlich. Es geht einem einfach besser, wenn man sich über jemanden erheben kann. Und es gibt Zusammengehörigkeitsgefühl. Schade nur, dass das mehr Probleme schafft als löst.

Gruss, Niels

(den Zugang erzwingen darf!!!), und entscheiden
darf: verschrotten!!! Die Tonlage lag auf: Seht ihr, die
alten Nazis, bei denen in Deutschland hat sich nix geändert.

Na ja, da geht es vermutlich einfach nur um den ganz normalen Verwaltungszwang, den es auch überall sonst im Verwaltungsrecht gibt. D.h. als so genannte Vollzugsbeamte eingesetzte Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen - klar gesetzlich beschränkt - in gewissen Situationen gewisse Zwangsmaßnahmen auch gegen den Willen des Betroffenen ergreifen (z.B. ein auf einem Behindertenparkplatz abgestelltes Auto ohne weitere Warnung abschleppen, oder ein baufälliges Haus abreißen, wenn es andere gefährdet, …). Ist also keine Besonderheit im Falle der Autos und gibt es selbstverständlich nicht nur in D sondern überall auf der Welt (nur eben nicht immer so schön gesetzlich bestimmt und begrenzt und mit Rechtsweg, sondern gerne auch mal weniger rechtsstaatlich).

Gruß vom Wiz

Hi Antal,

noch mal zu meiner Frage: Ich habe kein altes Auto, das
irgendwo rumgammelt. Aber ich habe in dieser Zeitschrift
gelesen, daß (jetzt immer aus englischer Sicht - die uns je
etwas weniger mögen - vorsichtig ausgedrückt), gewissermaßen
ein deustcher „Inspektor“ in praktisch jedermanns Garage
gucken darf (den Zugang erzwingen darf!!!), und entscheiden
darf: verschrotten!!! Die Tonlage lag auf: Seht ihr, die
alten Nazis, bei denen in Deutschland hat sich nix geändert.

Und, obwohl ich nun unserem Staat gegenüber wirklich
mißtrauisch eingestellt bin, dem eigentlich (fast, eben nur
fast) alles zutraue, DAS wollte ich nun auch wieder nicht
glauben. Das würde mich doch nun wieder gewundert haben, und
mich an Deustchland vollkommen verzeifeln lassen. Aber, ihr
habt mich beruhigt.

Zu dem - von der Regenbogenpresse auf beiden Seiten erfundenen - angeblichen Streß zwischen Deutschen und Briten sage ich nur freundlichst und mit nettem Gruß auch von meinen englischen Kollegen: Bullshit.

Ich bin nun kein Jurist, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Polizei oder Ordnungsamt in dieser Sache mit Gewalt irgendwo eindringen dürfen, es sei denn es wäre unmittelbar eine nicht geringe Gefahr gegeben (z.B. Explosionsgefahr aus undichten Treibstofftanks). Wenn allerdings eine Gammelmühle schön von der Straße aus einsehbar auf der Wiese ihr Öl vor sich hintropft, dann wird eingeschritten. Ist die Umweltgefährdung nicht anders abstellbar, so werden die Beamten auch fremde Grunstücke betreten und die notwendigen Maßnehman treffen (lassen). Aus purer Nickeligkeit oder weils der alten Hexe von nebenan so einfällt („Herr Wachtmeister, die machen da in der Scheune an Autos rum, das dürfen die nicht *keif*“) dürfen meines Wissens aber keine Beamten ungebeten hereinkommen - wenn ich sie herein bitte und dann keine saubere Weste habe bin ichs selbst schuld.
Also: Ball flachhalten.

Gruß
Bernd

Hi!

Ich bin nun kein Jurist, aber ich kann mir beim besten Willen
nicht vorstellen, daß Polizei oder Ordnungsamt in dieser Sache
mit Gewalt irgendwo eindringen dürfen, es sei denn es wäre
unmittelbar eine nicht geringe Gefahr gegeben (z.B.
Explosionsgefahr aus undichten Treibstofftanks).

Ganz so ist es nicht. Ein Blick in die Garage darf schon riskiert werden.
Allerdings kenne ich noch keinen Fall, wo tatsächlich eine Garage aufgebrochen worden wäre.

Wenn
allerdings eine Gammelmühle schön von der Straße aus einsehbar
auf der Wiese ihr Öl vor sich hintropft, dann wird
eingeschritten. Ist die Umweltgefährdung nicht anders
abstellbar, so werden die Beamten auch fremde Grunstücke
betreten und die notwendigen Maßnehman treffen (lassen).

Das auf jeden Fall.

Aus
purer Nickeligkeit oder weils der alten Hexe von nebenan so
einfällt („Herr Wachtmeister, die machen da in der Scheune an
Autos rum, das dürfen die nicht *keif*“) dürfen meines Wissens
aber keine Beamten ungebeten hereinkommen - wenn ich sie
herein bitte und dann keine saubere Weste habe bin ichs selbst
schuld.

Wie gesagt, die Ordnungsbehörden dürfen durchaus für die Verschrottung nicht sachgerecht gelagerter und nicht mehr erhaltenswerter Fahrzeuge sorgen.
Ob dies durch Zwangsmassnahmen wie der gewaltsamen Öffnung einer Garage durchgesetzt würde bzw. wird, wage ich ganz stark zu bezweifeln.

Der Witz hier liegt bei dem Begriff „erhaltenswert“. Hier kann man als Antikfahrzeugbesitzer durchaus in eine Diskussion verwickelt werden, welche man durch Sachkenntnis und das Vorhalten von Ersatzteilen und offensichtlich begonnener Restaurierungsarbeiten wenn auch nur an Einzelteilen wie Sitzen, durchaus für sich entscheiden kann.

Was verhindert werden soll, ist die Schädigung der Umwelt durch Lagerung von Schrott.
Und hier pflichten verantwortungsvolle Oldiefreunde auch bei.

Es wird sicherlich den einen oder anderen extremen Einzelfall geben, aber es muss niemand besorgt darüber sein, dass man ihm seinen antiken De Dion Bouton oder seinen klassichen Ferrari wegnimmt.
3 alte, unfallbeschädigte Ford Fiestas auf einem alenden Häufchen hingegen könnten durchaus der Entsorgungswut zum Opfer fallen.
Es ist eben eine Frage des Einzelfalles.

Also: Ball flachhalten.

Ganz recht.

Grüße,

Mathias