Historische Fotos

Hallo! Ein Herr X kauft aufgrund privater Annoncen eine Kiste mit ca. 5000 Negativen mit ausschliesslich Motiven seiner Heimatstadt von einem alten Ehepaar. Bei den Negativen liegt noch ein Index bei welcher die Motive genau benennt und auch datiert. Alles während der NS Zeit entstanden,40-42. Der Index besteht aus 4 Teilen, jeder Teil wurde von einem Angestellten der Stadt(Stadtinspektor) angefertigt. Die Fotos sind von der Qualität her rein dokumentarisch d.h. Überbelichtungen, Unschärfe - teilweise sehr laienhaft. Nun denkt sich Herr X aufgrund von erfolgsversprechenden Marktbeobachtungen Geld damit zu verdienen, vornehmlich mit Druckerzeugnissen (Kalender usw.) Nun weiss Herr X nicht genau, wie es sich mit dem Urheberrecht verhält und von einem Nutzungsrecht oder Leistungsschutzrecht hat er auch was gehört. Nun ist er sehr unsicher ob ihm bei seinen Plänen Schadensersatz-,Unterlassungklagen oder ähnliches ins Haus flattern. Er würde zu gern wissen, wer jetzt noch mitzureden hat und was er tun könnte um sicher in die Verwirklichung seiner Pläne zu gehen?

Hallo,
nach heutiger Rechtslage, gelten auch solche Lichtbilder als Werke mit
entsprechendem Werkschutz.
Das heisst daß der Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Herstellers besteht.
Aber diese Schutzfrist kann durchaus kürzer sein, da in der Vergangenheit die
Schutzfristen kürzer waren.
Wenn also die Schutzfrist schon einmal abgelaufen war, dann wurde Sie mit einer
Urheberrechtsnovelle nicht wieder aktiviert. diese Novelle gilt dann für Fotos ab
19xx?. Ebenso hat sich auch die Bewertung einfaches Lichtbild und Lichtbildwerk
verändert.

Da hilft es eigentlich nur sich genau anhand der Entstehungszeit mit einem Anwalt
und der jeweils zeitlichen und geografischen geschichtlichen Rechtslage des
Urheberrechts sich das Ablaufen der Schutzfristen für die jeweiligen Lichtbilder
auszurechnen.
Auch in der ehemaligen DDR gab es andere Schutzfristen als in der BRD oder auch
in Österreich war es bis 1972 anders.
Es ist auch zu Beachten das die Herstellerbezeichnungen anzubringen sind.

Wenn die Bilder von einem Angestellten der Stadt hergestellt wurden,
dann wäre ja die Stadt der Rechteinhaber, das liese sich doch auch direkt klären.
Bzw. könnte man ja auch im Vorfeld verhandeln, (selbstverständlich könnten von
solchen Verhandlungen beide profitieren).

nixda

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