hallo,
angenommen eine hochschwangere bucht ein zugticket für eine fernfahrt, da ihr ihrem zustand die bahn das sicherste beförderungsmittel zu sein scheint.
aufgrund der kurz vor reiseantritt kommenden meldungen mit den defekten klimaanlagen storniert sie die zugfahrt da sie berechtigte angst hat, ebenfalls in so einem defekten zu zu sitzen - nicht auszudenken, wie es ihr und dem ungeborerenen in so einer situation ergehen könnte.
nun würde die bahn sich weigern die stornogebühren, welche immerhin ein viertel des buchungspreises ausmachen auszusetzen. mit der begründung, das seinen nur einzelfälle und darauf könne man sich nicht beziehen, wenn man als hochschwangere im hochsommer nicht zug fahren will…
also, hochschwanger, hochsommer und zugfahren geht ja generell - aber nicht mit defekten klimaanlagen!!!
wie könnte die schwangere hier handeln, um auch die horrenden stornokosten zurückzubekommen?
beste grüße,
sonja

