HIV anzeige wegen Körperverletzung?

Guten Tag ich habe da mal eine Frage möchte aber aus gegbenen Anlass Anonym bleiben.

ich bin seid ca. März April letzten jahres HIV Postiv.

Kurz tum hergang ich habe letztes Jahr im Februar Person x kennen gelernt. nach dem ich seid einem Jahr mein Singel da sein satt war. und hatte auch im Dezember 2010 das letzte mal Geschlechtsverkehr und diesen selbst redent auch geschützt.
ende Februar hatte ich dann Geschlechtsverkehr mit meinem „Freund“ und im eifer des Gefechts leider nicht auf die Verhütung geachtet. Sicher auch mit mein Fehler.
Nein freund gab sich als 21 jähriger Medizinstudent aus und da er auch nicht gerade in meiner nähe gewohnt hat kam ich ihm nicht gleich auf die Schliche. Naja mitte März war ich dann zum Blutspenden bzw. es wurde mir erst einmal Blut abgenommen um es zu testen (Also nicht zu spende zwecken gebraucht) nach ca 3 Wochen erhielt ich dann Nachricht vom DRK das alles in Ordnung sei und sie mich mit in die Spenderkartei aufnehmen würden. Eine Woche nach dem erhalt des Briefes und der naja doch schon Erleichterung (DRK MACHT EINEN PCR TEST DER PROTEINE DIE DAS VIRUS PRODUZIERT NACH 2 WOCHEN SCHON NACHWEISEN KANN). Eine Woche darauf kam mein „freund“ dann mit verdacht auf Meningitis ins KH. Dort wurde bei ihm Ebenfalls ein HIV test gemacht. dieser viel Positiv aus.
nachdem ich den ersten schock überwunden habe kam der Nächste er sei erst 18 und würde seinenHauptschulabschluss nachholen. Prima also bin ich dann mit der Geschichte und der Bitte um Einen PCR Test zu meiner Hausärztin gegangen, die diesen auch durchführte zeitgleich bekam ich auch die Typischen Symptome zwar nur leicht aber immer hin.nach undndlich 1,5 wochen bekam ich dann das ergebniss. Positiv sehr hohe Virus belastung Typisch für eine Kürzliche ansteckung. nach der überweisung zu einem spezialisten und weiteren Test wurde mir der ansteckungszeitraum noch einmal genannt und bestätigt. auf grund der diagnose und der daraus folgenden Psychischen Balstung musste ich mein arbeitsverhältniss mit meinem damaligen arbeitgeber im oktober beenden.
Mein damaliger freund ist fest der Überzeugung das ich ihn angesteckt haben muss sagte aber auch gleichzeitig dass er schon seid Jahren zur AIDS Beratung geht. Das alles passt für mich einfach nicht zusammen. Anfänglich wollte ich nichts gegen ihn unternehmen nun aber nachdem etwas zeit vergangen ist und ich das ganze objektiv betrachte kommt in mir immer mehr der Wunsch auf diese Person anzuzeigen. in wie fern habe ich da Chancen bzw. Möglichkeiten, leider habe ich hierüber weiter nix finden können und hoffe das mir hier einer weiter helfen kann.

Denn das direkte Gespräch mit einem Anwalt würde ich gern erst führen, wenn ich Gewissheit habe.

Hallo,

Mensch, das tut mir furchtbar leid. Das ist ja ne schreckliche Geschichte! Ich nehme jedoch an, dass Du in Behandlung bist und sicher mit HIV-Experten Kontakt aufgenommen hast, so dass Du gut ueber HIV informiert bist und weisst, dass das Leben weitergeht. Gott sei Dank lebst Du in D oder zumindest Westeuropa und Gott sei dank hast Du Dich 2011 angesteckt und nicht 20 Jahre frueher.

Zu Deinem Fall: zwar hab ich keine Jura-Ausbildung, aber vielleicht kann ich trotzdem etwas dazu beitragen. Du kannst Dir relativ sicher sein, dass Du Deinen Freund nicht angesteckt hast, vorausgesetzt, Du hattest in der fraglichen Zeit seit 14 Tage vor dem DRK-Test nicht noch anderweitig ungeschuetzten Verkehr. Wenn Du keine weiteren Partner hattest, kommt ausser Deinem Freund wohl kein anderer in Frage, der dich angesteckt haben koennte. 14 Tage vor dem Test vom DRK, da selbst ein PCR-Test, der die Viren direkt und nicht die Antikoerper nachweist, ein Zeitfenster von 14 Tagen hat, in dem Du falsch negativ getestet werden koenntest. Der Test braucht in Minimum von Viren pro ml, um positiv ausfallen zu koennen, und diese Virenlast muss sich nach einer Ansteckung im Koerper erstmal entwickeln. Das braucht halt, um sicher zu gehen, 14 Tage.

So, zum Rechtlichen. Wenn Dein Freund vorher schon wusste, dass er HIV+ war, und dafuer gibt es ja wohl einige Anzeichen, und er dann trotzdem ungeschuetzten Verkehr mit Dir riskiert, dann hast Du fuer meine Begriffe eine reelle Chance, ihn wegen Koerperverletzung ranzukriegen. Bei der Saengerin von den No Angels war das nicht anders. Sollte er sich allerdings immer um einen Test gedrueckt haben und demzufolge nicht wirklich gewusst haben dass er HIV+ ist, stehen Deine Chancen nach meiner Ansicht eher schlecht. Die Frage ist, ob Du es beweisen kannst, dass er moeglicherweise schon laenger HIV+ ist. Wenn er beispielsweise den Test bei seinem Hausarzt gemacht hat und dieser den Test ueber die Krankenkasse abrechnete, kann man das sicher herausfinden. Ebenso wenn er vielleicht schon einige Tests gemacht hat, um die Viruslast zu bestimmen oder vielleicht um erste opportunistische Erkrankungen zu behandeln. Bei Koerperverletzung muss glaube ich eine bewusste Inkaufnahme einer Ansteckung vorliegen. Schadensersatz koennte man evt. auch einklagen, aber wenn er sich nicht seiner HIV-Infektion bewusst war, meine ich, dass Du wenig Chancen hast, weil Du ja kein Opfer in dem Sinne bist, sondern ja durchaus auf das Kondom haettest bestehen koennen. Ich glaube, das ist ein ganz schwieriges Problem und es koennte sein, dass unterschiedliche Richter die Angelegenheit unterschiedlich beurteilen. Trotzdem meine ich, dass Du gute Chancen hast, wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Freund zum Zeitpunkt seiner Ansteckung ueber seine Infektion informiert warst. Aber wie gesagt, ich bin rechtstechnisch nicht so bewandert, als dass ich eine Garantie fuer die Richtigkeit meiner Aussagen geben koennte.

Ich wuensch Dir viel Glueck und halt den Kopf oben!

Hallo,
Euer beider Erkrankung tut mir sehr leid. Alles Gute!
Da ich kein Anwalt bin, kann ich letztlich zu Deiner Frage keine kompetente Hilfestellung geben.
Auf Basis Deiner Darstellung ist es meiner Ansicht nach wahrscheinlich, dass Du von Deinem Freund angesteckt wurdest und nicht umgekehrt.
Ob da fahrlässige, grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Körperverletzung vorliegt? Da kann Dir wahrscheinlich in der Tat nur ein Anwalt weiterhelfen.

Hallo!
Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann man auch ohne Anwalt machen, direkt bei der Polizei oder an die Staatsanwaltschaft schreiben. Ein Anwalt hätte den Vorteil, dass man bei einer Nebenklage gleich einen Adhäsionsantrag stellen kann auf Schadensersatz für den erlittenen Schaden.
Eine Anzeige macht Sinn, wenn er schon vorher wusste, dass er positiv ist. Kannst du nachweisen, dass du es vorher nicht warst oder hast vorher mal einen Test machen lassen? Es deutet natürlich bis hierhin alles darauf hin, dass er dich angesteckt hat. Allerdings braucht die STaatsanwaltschaft Beweise. Wenn er schon jahrelang zur Aidshilfe geht, ist das natürlich merkwürdig. Er muss es vorher gewusst haben - sonst fehlt sein Vorsatz für eine Körperverletzung. Seltsam ist wiederum, dass er es anscheinend bei der Einlieferung ins Krankenhaus noch nciht wusste. Wenn er es schon wusste, müsste es eigentlich bei seinem HAusarzt etc. verzeichnet sein, dann hätten sie es auch im Krankenhaus gehabt. Es ist also ncith ganz durchsichtig, wo er eventuell lügt. Man kann dies die Staatsanwaltschaft rausfinden lassen, natürlich. Das an sich kostet auch ncihts - wenn man keinen Anwalt nimmt.
Viele Grüße
NYhr

Hallo Mr.-x

Also ich verstehe dich sehr gut!
Du solltest die Daten etc. mal alle aufschreiben und dann musst du für dich entscheiden, ob du das zur Anzeige bringen willst. Dazu brauchst du keinen Anwalt - das kannst du bei der Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft selber machen.
Du musst so jedenfalls vorher bei Stellung der Anzeige belegen, dass der Typ DICH angesteckt hat. Dann sammle Adressen von Lokalitäten, die er besuchte - und evtl. Freunde von ihm - die die Polizei dazu befragen könnte. Ja, das gilt als Körperverletzung.
Aufgrund seiner Blutwerte lässt sich auch feststellen, ob er das schon länger hat. Und die Polizei kann ihn zu einem Bluttest zwingen - im Zuge der Ermittlungen.
Wenn mich so etwas erwischen würde, denjenigen würde ich anzeigen! Er hat ja dein ganzes Leben damit durcheinander gewürfelt! Und denk mal bitte weiter: wenn er weiter so unbedarft weiter mit „Freunden“ verkehrt, kann er die ja auch anstecken. Oder meinst du, er hat es selber vorher nicht gewusst?
Ich meine, wenn er schon Jahre lang zur AIDS-Beratung geht… „Wo Rauch ist, kann Feuer sein!“ Zumindest ist ihm diese Thematik nicht unbekannt! Kann es sein, dass er sich kurz bevor ihr eure ungeschützte Nacht hattet, frisch infiziert hat?
Viel hin und her… Wenn er dich nicht absichtlich angesteckt hat, wird man das belegen können. Andernfalls soll er einstehen für das, was er getan hat!
Aber du weißt: HIV heißt heute nicht automatisch, dass man ganz schnell stirbt! Ich kenne viele so genannte Langzeitüberlebend , bei denen AIDS immer noch nicht ausgebrochen ist. Die Medizin hat viele Fortschritte gemacht. Verliere bitte nicht den Mut - suche wieder eine Arbeit und lebe, soweit es dir möglich ist, ganz normal weiter. Vergiss bitte nicht die Tabletteneinnahme - das ist natürlich sehr wichtig!
Und dann als nächsten Tipp möchte ich dir anraten: gehe bitte selber zu einer AIDS-Beratungsstelle in deiner Nähe. Die Jungs und Mädels dort haben so ein profundes Wissen um dir weiter zu helfen - da bist du nicht allein! Und du bleibst dort auch anonym - es sei denn, du gibst deinen Namen an. Es ist wichtig für dich, dass du nicht alleine bist!
What ever - ich wünsche dir weiterhin viel Glück!
zaubermaus
die mal selber in einer AIDS-Beratungsstelle arbeitete

In Deutschland stellt die HIV-Übertragung eine gefährliche Körperverletzung nach den §§ 223 f. Strafgesetzbuch dar. Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt. Bestraft werden sowohl die vollendete Tat wie auch der Versuch. Eine Körperverletzung in Form einer Gesundheitsschädigung ist im Falle einer Infizierung mit dem HI-Virus damit auch dann vollendet, wenn die Krankheit erst zu einem späteren Zeitpunkt offen ausbricht. Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat für den Versuch entschieden, dass eine HIV-positive Person, die Kenntnis von ihrer Infektion hat und ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert, zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Sexualpartner sich mit dem HI-Virus infiziert, wenn ihm auch der tatsächliche Infektions-Erfolg möglicherweise nicht willkommen ist. Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen wegen geschützt vorgenommenen Geschlechtsverkehr kam. Die Benutzung eines Kondoms schließt den Vorsatz zur Körperverletzung aus.

Ist die HIV-negative Person über die HIV-Infektion des Sexualpartners informiert und willigt zum ungeschützten Geschlechtsverkehr ein, so nimmt die Rechtsprechung eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung an, die Tat ist gerechtfertigt. Das bayrische Oberlandesgericht hat bereits 1989 entschieden, die Teilnahme an dieser eigenverantwortlichen Gefährdung bleibe für die HIV-positive Person straflos. Das Landgericht Würzburg bestätigte im Jahre 2007 die Straflosigkeit für den ungeschützten Geschlechtsverkehr, den eine HIV-positive Person mit einem informierten HIV-negativen Sexualpartner vornimmt. Das Gericht lässt indes offen, ob eine freie und eigenverantwortliche Selbstgefährdung oder eine wirksame Einwilligung vorliegt.

Die Erkenntnis, dass HIV-positive Menschen unter wirksamer Behandlung dauerhaft eine Viruslast unter der Nachweisgrenze aufweisen und damit kaum noch infektiös sind, führt zur strafrechtlich relevanten Frage, ob der Strafvorwurf, durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr werde die HIV-Infektion des Sexualpartners „billigend in Kauf genommen“, noch aufrechterhalten werden kann.

Hallo und Guten Tag,
im Prinzip ist es möglich, eine Strafanzeige bei der Ploizei, wegen Körperverletzung zu stellen.

Setzt aber dringend voraus, daß bei dem ungeschützen Geschlechtsverkehr, wissentlich verschwiegen worden ist, daß der andere Partner, bewusst verschwiegen hat, daß er HI positiv war.Die Beweislast liegt bei Dir,u.U.lassen sich nachweisen, durch einen Gegenseitigen Test, gleichzeit, wer u.a. wem angesteckt haben könnte. Es ist schwer dieses zu überprüfen, mein Rat, sich an die zuständige AIDS - Hilfe in Deinem Heimatort zu wenden und sich sich dort Rat zu holen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo Mr. X,
es scheint zuerst mal richtig, dass Sie zum Zeitpunkt er Diagnosestellung wohl erst kurzzeitig mit HIV infiziert waren. Wenn Sie noch dazu einen negativen HIV Test von der Blutspende haben, und sie außer ihrem Freund keinen anderen Sexualpartner in dieser Zeit hatten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Virus von ihrem Freund stammt, obwohl Sie erwähnten nur einmal mit ihm ungeschützten Sex gehabt zu haben. Es bleibt aber schwierig nachzuweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, dass er HIV pos. ist. Wenn er schon länger Kontakt zu einer Aidshilfe hatte, liegt die Wahrscheinlichkeit einer bestehenden Infektion zwar vor, aber ein sicherer Beweis ist das nicht. Ebenso könnte zwar eine Menigitis eine HIV bedingte Erkrankung sein, dann müsste er sich aber auch schon in einem späteren Stadium befunden haben. Es wird sehr schwierig sein, für Sie, wie auch für Ihren Ex Freund, sich nach so langer Zeit die Übertragung nachzuweisen.
Rein faktisch macht man sich strafbar, wenn man von seiner HIV Infektion weiß, den Partner nicht darüber informiert und mit ihm dann ungeschützten Verkehr hat.
Für weitere rechtliche Fragen empfehle ich Rechtsanwalt Jacob Hösl in Köln (0221 210133, der große Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat.
Gert Hartmann

Hallo Mr X,

die Gerichte urteilen in solchen Fällen immer sehr unterschiedlich! Daher, und, da ich keine Rechtsberatung machen darf, hier allgemeine Aussagen: Viele Gerichte gehen bei Homosexuellen davon aus, dass HIV und der Schutz vor einer Infektion weitgehend bekannt ist! Andere Gerichte unterscheiden in solchen Fällen zwischen One Night Stands und festen Beziehungen. Bei festen Beziehungen gehen viele Gerichte von einer moralischen Verpflichtung zum Schutz des Partners aus.
Es gilt natürlich generell zu überprüfen, ob eine bewusste Ansteckung in Kauf genommen wurde (wusste dein sexualpartner von seiner Infektion)!
Manche Gerichte beurteilen den Sexuellen Akt nicht als Körperverletzung (dafür müsste bei dem HIV-positiven das Ziel beim Sex nicht der Lustgewinn sondern die Infektion des Partners sein).

Also: Es gibt viele, je nach Gericht und Bundesland unterschiedliche Auslegungen der Gesetze! Daher bleibt dir, wenn du ne Anzeige in betracht ziehst, echt nur der Weg zum Anwalt!

MfG