ich habe eine Frage zur Berechnung von Herstellungskosten. Angenommen ich produzierte 50 Autos (die zum Bilanzstichtag fertig sind), welche ich erst im nächsten Jahr verkaufe. Dabei fallen folgende Kosten an:
Verkauft werden die Autos zu einem Preis von 50.000/Stück.
Wenn man nun einen hohen sowie einen niedrigen Gewinn machen will, welche Werte muss man ansetzen?
Ich würde ja sagen, zunächst die Kosten (exklusive Verwk) zusammenrechnen, ergibt die Wertuntergrenze, also: 2.200.000. Die Wertobergr. = 2.200.000 + 50.000 VerwGk. = 2.250.000 Euro
Wie gehe ich aber vor, wenn ich eben den oben genannten Preis (50.000 Euro) gegeben habe? Beeinflusst dieser die Wertober-/Untergrenze??
Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich im Voraus.
Wenn man nun einen hohen sowie einen niedrigen Gewinn machen will, welche Werte muss man ansetzen?
Wie „sowie“? Meinst Du „beziehungsweise“, oder sollen in ein und demselben Szenario zwei Gewinnzahlen entstehen?
Kann es sein, dass Du irgendwas meinst wie Gewinn an der Wertuntergrenze und an der Wertobergrenze, was dann (Stk*VP -WUG) bzw (Stk*VP - WOG) wäre?
Ich würde ja sagen, zunächst die Kosten (exklusive Verwk)
zusammenrechnen, ergibt die Wertuntergrenze, also: 2.200.000.
Die Wertobergr. = 2.200.000 + 50.000 VerwGk. = 2.250.000 Euro
Hierin kann ich Dir folgen, das sind die Herstellungskosten.
Wie gehe ich aber vor, wenn ich eben den oben genannten Preis (50.000 Euro) gegeben habe? Beeinflusst dieser die Wertober-/Untergrenze??
Warum sollte der Verkaufspreis die Herstellungskosten in irgend einer Weise beeinflussen?
Warum sollte der Verkaufspreis die Herstellungskosten in
irgend einer Weise beeinflussen?
Ganz einfach-sollte der VKP unter den HK liegen (weil zB ein WG schon ewig und drei Tage auf Lager liegt, und halt derzeit nur für einen niedrigeren Preis verkauft werden kann, kann hier eine Teilwertabschreibung bzw eine von den AHK abweichende Bewertung angebracht sein.