Hmmm Miete oder nicht Miete

Folgende Situation!
Eine Vierköpfige Famillie lebt im Haus seiner Eltern. Bis vor kurzem
beteiligten sie sich an den Unkosten der Hausbesitzer (den Eltern): Nun ist der Vater der vierköpfigen Famillie Arbeitslos und sie können nichts mehr zusteuern, was zur Folge hat, das den Eltern jetzt auch das Geld fehlt. Lösungsvorschlag der Vierköpfigen Famillie: Einen Mietvertrag machen, somit hat man die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf mietzuschuss usw. zu bekommen. Der Vater stellt sich Quer , weil er meint er müsse dann mehr Steuern zahlen, weil aus dem Einfamillienhaus ein Zweifamillienhaus werden würde. Wie verhält es sich jetzt. Und desweiteren hat er Angst das das Finanzamt sogar eine Nachzahlung verlangen könnte, für die dauer wo die famillie schon da lebt. Darf das,das Finanzamt überhaupt??? Und wie ist es wenn diese Familie sich bis dato ja nur an den Unkosten beteiligt, muß er das wirklich angeben, es ist doch eine Famillie, selbst wenn zwei Herde da sind, es ist doch nur Oma/opa, Papa/Mama und zwei Kinder.

Hallo,

grundsätzlich zahlt man ja in diesem Fall nur Steuern, wenn man Gewinn macht. Da der Gewinn meistens höher ist als die darauf zu zahlenden Steuern würd ich sagen hat der Vater zwar Recht, dass er Steuern (auf die Mieteinnahmen) zahlen muss aber wiederum auch nicht, weil er ja eigentlich im Plus liegen müsste. Grundbesitzabgaben dürften eigentlich unabhängig davon entstehen, ob der Wohnraum vermietet wird oder selbst genutzt wird.
Sanierungsmaßnahmen und Reparaturen können sogar teilweise entsprechend auf die Mieteinnahmen angerechnet werden, woraus wiederrum ein finanzieller Vorteil entstehen könnte.
Zwischenfrage: Ist das Haus eigentlich abbezahlt?

Steuern sind also hier das kleinere Problem, Kosten die im Versicherungsbereich zusätzlich aufkommen dürften ebenfalls nicht die Welt sein.

Ok, ob und wie sich amtlicherseits Probleme ergeben können bei einem solchen Schritt ist mir nicht bekannt, aber grundsätzlich sehe ich da keine großen Probleme.

Grüße

Laber

Gestaltungsmißbrauch?
Hi !

Es ergeben sich aus dem Sachverhalt zwei grundlegende Problemkreise. Zum Einen das Steuerrecht. Zum Anderen das Sozialrecht.

Zur Behandlung der Mieteinnahmen und der zugehörigen Aufwendungen (Werbungskosten) wurde ja bereits einiges angesprochen.

Zu dem Sozailrechtlichen Bereich:
Das Steuerrecht kennt für Fälle, in denen ausschließlich für Zwecke der Steuervermeidung Gestaltungen vorgenommen werden, das Konstrukt des Gestaltungsmßbrauchs.
Die so eigentlich zu erlangen Vorteile sind dann nicht zu gewähren.
Ich vermute mal, dass es im Sozialrecht (Gewährung von Mietzuschüssen zähle ich mal dazu) etwas ähnliches gibt. Werden also jetzt extra Verträge abgeschlossen, die es vorher nicht gab, wird das Amt wohl ganz genau prüfen.
Diese erhöhte Prüfaktivität wird vor allem auch dann zu erwarten sein, wenn hier Verträge mit Familienangehörigen geschlossen werden. Auch wird bei diesen Verträgen regelmäßig geprüft, ob

  1. Die Vertragsklauseln fremdüblich sind
  2. Alle Vertragsklauseln wie vereinbart durchgeführt werden.
    Hierzu zählt insebsondere nachweisbare Zahlung (Konto) der Miete in vereinbarter Höhe zum vereinbarten Zeitpunkt, Nutzung der Räume im vereinbarten Umfang, …

In einem Forum wie diesem können für die Gestaltung der Verhältnisse nur grobe Rahmen genannt werden. Diese Rahmen mit leben zu füllen, sollte Aufgabe eines auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Experten (Rechtsanwalt) im RL bleiben.

BARUL76

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Ein Fall aus meiner persönlichen Erfahrung war, ein Bruder eines Bruders kam zu Peter Hartz dem IV. Plötzlich wurde ein Mietvertrag gemacht. Der Bruder hatte aber sogar in dem alten Bauernhaus ein Wohnrecht in einer Wohnung.

Man war nun schlau und dachte, Bruder bekommt nun die Miete vom Amt. Weil beide Brüder nun diesen fingierten und wegen des Wohnrechts nicht korrekten Mietvertrag schlossen, teilten sich beide die Miete.

Beim Finanzamt wurde vom Bruder 1 nichts angegeben. Es kam eine Kontrollmeldung des Fachdienstes für Arbeit. Beim Finanzamt kam Bruder 1 gut davon, die Einkünfte wurden nachträglich angesetzt.

Das große Problem bekamen beide vom Fachdienst für Arbeit. Das ist rechtlich gesehen so eine Art Betrug oder Erschleichung von Sozialleistungen durch falsche und unrichtige Angaben und somit Betrug am gesamten Volk.

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