Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein sehr spezielles Problem. Ich muss einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vergeben und vorab die Kosten abschätzen. Hierfür muss ich zunächst die Honorarzone festlegen.
Gemäß §26 ist bei einem LBP das Honorar nach §28 oder §29 zu ermitteln. Bei mir nach §29.
Jetzt finde ich in §29 nirgendwo wie man die Honorarzone festlegt. In §28 ist das schön aufgeführt, wie man das ausrechnet. Aber das gilt ja nicht für §29.
Irgendwelche Tips?
Gruß
Anne
Hallo,
sry - ich habe gerade Urlaub und bin erst ab dem 19.09. wieder im Büro, wo ich auch alle Unterlagen habe!
LG
Hallo Anne,
ich schließe aus §26 in Verbindung mit § 29 das es sich um einen Bebauungsplan handelt, richtig? Da haben wir dann die Honoarzone I oder II zur Wahl. Leider haben wir keine Objektliste und auch keine Bewertungsmerkmale gegeben.
Dann ändern wir mal den Ansatz, in § 6.3 wird gesagt, wie Grünordnungspläne unterschieden werden, sprich Honorarzone I für durchschnittliche, Honorarzone II für hohe Planungsanforderungen angesetzt. Grünordnungspläne finden wir dann unter §24, welcher dann wiederum auf §29 (4) verweist. In §29 (4) wird dargestellt, wann Honorarzone II gewählt werden darf.
Vielleicht ergibt sich nun per Ausschlußverfahren durch §29 (4) die richtige Honroarzone für Dich.
Hoffe das die Tipps helfen konnten.
Viel Erfolg
Wallace