HOAI - Stundensätze

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe eine HOAI-Frage:
ich soll herausfinden, wann man mit Stundensätzen und wann man nach HOAI abrechnet. Jetzt habe ich etwas im Internet rausgefunden und wollte Euch mal fragen ob ich das so richtig verstanden habe:

  1. für Grundleistungen gelten die Honorartafeln. Für besondere Leistungen, die gem. §2 (2)über die allgem. Lstg hinausgehen bzw an deren Stelle treten, kann ein Stundensatz vereinbart werden. Was sind denn Bsp. für diese besonderen Leistungen ?

  2. wenn man mit Std.sätzen rechnet, so können gem. § 6 (2) bestimmte Stundensätze zugrunde gelegt werden.

Hierzu zwei Fragen: 1: ich arbeite in einem Landesbetrieb, wer wäre denn hier der Auftragnehmer, für den man zwischen 38 und 82 Euro abrechnen kann ?

  1. z.B. wird für techn. zeichner ein Satz zwischen 31 und 43 Euro angegeben, dieser Korridor darf nicht unter- bzw überschritten werden oder ist das mehr als Empfehlung zu lesen ?

Freue mich sehr auf Eure mails.

viele Grüße

Christian

Hallo lieber Christian,

Deine Fragen umfassen ein Vollzeitseminar „HOAI“ :wink:)

Das Wichtigste vorweg: Seit dem 18.08.2009 ist die neue HOAI 2009 in Kraft getreten. Stundensätze sind danach frei verhandelbar (die Grenzen aus der HOAI Fassung 2002 wurden komplett aufgehoben). Grundsätzlich ist immer ein Zeithonorar möglich sofern! man sich in den Tabellenwerten bewegt. Ob man also ein Honorar per Programm berechnet (Honorarzone, Sätze, LPH*en und Prozentanteile) oder das Honorar in einem Stundenvolumen oder Pauschal-Honorar ausdrückt ist egal. Die neue HOAI 2009 hat soviele Änderungen und Neuerungen, dass ich in jedem Fall ein Kurzseminar nur dringend empfehlen kann.

LG
Lunajane

ok,
vielen Dank zunächst mal. Ich habe gehört, der HOAI-Erlös hänge vom Bauvolumen ab, wenn man z.B. für 1 mio Euro eine Strasse bauen würde, dann würde da ein bestimmter Betrag x als Erlös anfallen ? Wenn ich dann also Deine mail richtig verstehe, dann kann man eben entweder sagen, 1 Mio Euro Bauvolumen x Satz „X“ ergibt z.B. 100 Euro Erlös für den Auftraggeber oder man sagt: für den Bau der Strasse vereinbaren wir einen Satz von 20 Euro, dann dürfen aber z.B. eben nur 5 Stunden gearbeitet werden ? Ich weiss nicht, die Idee mit dem Seminar ist sicher ganz sinnvoll, aber ich soll nicht zum HOAI-Experten werden sondern „nur“ bei der Ermittlung des HOAI-Std.satzes helfen.

Was ist denn der Vorteil, wenn man das Honorar in einem Stundenvolumen und nicht mit einem Pauschal-Honorar ausdrückt ? Würde mich sehr freuen, wenn Du mir hier noch was zu sagen könntest :smile:

Viele Grüße

Christian

Hallo noch einmal,

ob Vor- oder Nachteil — ist eigentlich vom individuellen Fall abhängig. Beim Stundensatz ist nicht sofort erkennbar, ob sich das gezahlte Honorar innerhalb der Tabellenwerte bewegt. Transparenter ist sicher die reguläre Berechnung. Dafür muss man aber halt genau ins Detail gehen.

Fakt ist, dass nach HOAI 2009 Stundensätze völlig frei vereinbart werden können. Ob das Honorar in den Tabellenwerten liegt, kann man anhand der bereits veröffentlichten HOAI 2009 als pdf.Format prüfen. Übrigens: unterhalb und oberhalb der Tabellenwerte, ist jeder auch in seiner Honorargestaltung völlig frei.

LG
Luna

ok,
vielen Dank und viele Grüße

Christian

Hallo Christian,
ist es Zufall, dass Sie gerade jetzt fragen? Seit dem 18.8.09 ist die neue HOAI 2009 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in Kraft. Die alte HOAI wurde mit dieser Fassung überarbeitet und bietet in manchen Punkten wesentliche Veränderungen.
Zu Ihrer Frage 1) in der Anlage 2 der HOAI 2009 werden Beispiele von „Besonderen Leistungen“ für Architekten - und Ingenieurleistungen genannt, z.B. bei Gebäuden: Erstellen von Bestandsplänen, Mitwirken bei der nachbarlichen Zustimmung, Bauen von Detailmodellen etc.
zu Frage 2) es gibt in der neuen HOAI keine Angabe von Stundensätzen mehr. Diese sind nun in der Höhe frei vereinbar. Das heisst, auch wenn eine Behörde HOAI-Leistungen erbringt (z.B. städt. Vermessungsämter) kann sie m.E. die Stundensätze selbständig festlegen. Eine Behörde wird sich ggf. an Sätzen der Rift(Richtlinien für freiberuflich Tätige) orientieren. Aber die HOAI macht, wie gesagt, keine Angaben mehr.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen, die neue HOAI 2009 gibt es bereits im Internet und im Buchhandel,
freundliche Grüße
Beate Schlüter
Freie Architektin
Stuttgart

Hallo,
vielen Dank für die mail. Ja, das ist wahrlich ein Zufall, dass ich gerade jetzt nach HOAI frage, ich habe das auch schon gehört, dass sich die Regelung geändert hat. Dann ist es ja für beide Seiten ein ganz schönes Risiko, wenn für eine bestimmte Arbeit ein Stundensatz vereinbart wird und die Arbeit sehr viele Stunden dauert, dann kann es ja u.U. teurer werden als wenn man sich auf die HOAI-Tabelle einigt ?

viele Grüße

Christian Kennin

Hallo Christian, seit 17.8. gilt die neue HOAI. Also bitte neu orientieren. §6 gibt es in diesem Sinne nicht mehr. Stundensätze sind nunmehr frei vereinbar, wie auch alle besonderen Leistungen. Beispiele für bes. Leistungen werden in der HOAI angegeben, einfach mal nachlesen. Stehen in der alten HOAI in den Leistungsbildern in der neuen in den Anlagen. Ansonsten gibts Hefte des AHO zu besonderen Leistungen mit Honorierungsvorschlägen. Einfach mal AHO googlen.

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe eine HOAI-Frage:
ich soll herausfinden, wann man mit Stundensätzen und wann man
nach HOAI abrechnet. Jetzt habe ich etwas im Internet
rausgefunden und wollte Euch mal fragen ob ich das so richtig
verstanden habe:

  1. für Grundleistungen gelten die Honorartafeln. Für besondere
    Leistungen, die gem. §2 (2)über die allgem. Lstg hinausgehen
    bzw an deren Stelle treten, kann ein Stundensatz vereinbart
    werden. Was sind denn Bsp. für diese besonderen Leistungen ?

  2. wenn man mit Std.sätzen rechnet, so können gem. § 6 (2)
    bestimmte Stundensätze zugrunde gelegt werden.

Hierzu zwei Fragen: 1: ich arbeite in einem Landesbetrieb, wer
wäre denn hier der Auftragnehmer, für den man zwischen 38 und
82 Euro abrechnen kann ?

Wie gesagt, diese Sätze gelten nicht mehr. AN wäre z.B. ein Ingenieurbüro, das ihr beauftragt, oder ein Architekt

  1. z.B. wird für techn. zeichner ein Satz zwischen 31 und 43
    Euro angegeben, dieser Korridor darf nicht unter- bzw
    überschritten werden oder ist das mehr als Empfehlung zu lesen

war bisher verbindlich, gilt nunmehr nicht mehr. siehe oben.

?

Freue mich sehr auf Eure mails.

viele Grüße

Christian

Ansonsten finde ich, wenn Du in einem Landesbetrieb arbeitest, solltest Du Dir mal einen Lehrgang gönnen. Zumal ja wie gesagt ne neue HOAI gilt. Ich finde auch (bin mir aber nicht sicher ob das so gild bei w-w-w) dass das eher eine Plattform für privates ist. Derzeit bekomme ich dauernd Anfragen von Professioneller Seite. Ist sicher besser, erst mal nachzulesen und einen Lehrganz zu buchen… Nichts für ungut. Mario

Lieber Christian,

zu Deiner ersten Frage:
Was meinst Du mit Landesbetrieb? Im normalen Fall kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber (egal ob Privatperson oder Firma)und dem Auftragnehmer (immer der Architekt) zu Stande. Die Stundensätze gelten für den Auftragnehmer und seine Subplaner.

Zu Deiner zweiten Frage: Die Ober- und Untergrenzen der HOAI sind keine Empfehlung sondern Gesetz. Falls Du Dich außerhalb der Leitplanken mit dem Architekten einigst, könnte der Vertrag angefochten werden.

Gruß

Carsten Röger