angenommen, jemand engagiert sich in einem Verein, in dem er Mitglied ist, und erhält dafür finanzielle Gegenleistungen. Angenommen es kostet aber auch ungefähr genauso viel, die Leistungen des Vereins wahrzunehmen. Wenn jetzt jemand (z.B. ein Student) bestrebt ist, genau soviel für den Verein zu leisten, dass er sich eben diesen überhaupt leisten kann, besteht offensichtlich keine Gewinnerstrebungsabsicht, es ist also kein Gewerbe.
Weiss jemand, ob das die Ämter auch so sehen? Ich weiss, passt nich ganz in dieses Forum, aber ich denke, hier bekomme ich am ehesten eine gute Antwort.
ich kann Dir nur zur Sicht des Vereins was sagen, da ich selbst 2 Jahre lang einen Verein mit ca. 200 Beschäftigten geleitet habe.
Das hieß bei uns „ehrenamtliches Engagement mit Aufwandsentschädigung“, und die Bezahlung via LStK bzw. pauschal mit Freistellungsbescheinigung vom FA wurde steuerrechtlich wie Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit behandelt.
Der Kniff lag daran, dass es im arbeitsrechtlichen Sinne keine Arbeit war, d.h. ohne Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch usw.
Ich denke nicht, dass es sich um ein Gewerbe handelt. Dass man die Aufwandsentschädigung mit den Beiträgen verrechnen kann, glaube ich allerdings nicht. Denn die Mitgliedschaft ist wohl Privatvergnügen, und es wäre eine Privilegierung gegenüber anderen, die auch Vereinsbeiträge zahlen, ihr Einkommen aus anderen Quellen aber regulär versteuern.