Hobby steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

kann ein Freiberufler, Architekt, Graphiker o.ä., der nebenher spaßeshalber Musik macht und bei vielleicht 4-5 Auftritten/Jahr ca. 200,- Euro im Jahr „verdient“, die Kosten für ein neues Instrument, die Proberaummiete etc. absetzten, wenn er die 200,- Euro als Einnahmen aus selbständiger Arbeit versteuert?
Die Kosten übersteigen die Einnahmen natürlich…:wink:

Ich freue mich auf eure Meinungen,

Gruß von

Oli

Liebhaberei?
Hi !

Also das Hobby könnte steuerlich entweder als Liebhaberei angesehen werden oder man unterstellt Gewinnerzielungsabsicht.
Bei Künstlern (und Musiker sind nun mal welche) werden die Zeiträume, in denen Verluste erwirtschaftet werden können, bis es endlich mal zu einem Totalgewinn kommt z.T. mit 15-20 Jahren angesehen. Wenn also dem Finanzamt plausibel dagelegt werden, dass die derzeitigen Auftritte nur als Vorbereitung für das spätere Geldverdienen gelten, dann dürfte es durchaus möglich sein, dies als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ einzustufen. Wenn aber der innerliche Wille (und auf den kommt es von der juristischen Seite an) immer nur diese paar Auftritte zu diesen „lausigen“ Gagen denkt, dann dürfte es wohl Liebhaberei sein und auch die Neuanschaffung von Instrumenten, Miete von Räumen, Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand), Telefon, Werbung,… sind steuerlich in diesem Fall irrelevant.

BARUL76

Hallo Barul76,

vielen Dank für deine Antwort. Wenn der innere Wille der ausschlaggebende Punkt ist hat es sich erledigt, da das Hobby als solches auch alle Anzeichen desselben hat, also keine Gewinnabsicht.

Vielen Dank nochmal,

Oli

Interessant.
Wie ist denn das ganze bei dem Hobby „Fotografie“ zu sehen?
Wenn man dies z.B. als Hobby macht und hin und wieder jemand anfragt der einem dafür auch ein bißchen was geben will.
Die Anschaffungskosten der Ausrüstung werden dabei aber nie reingeholt. Muss man da Steuerlich irgendwo was angeben?
Ich sehe keinen Sinn darin dafür ein Gewerbe anzumelden, da die Gewinnzone nie erreicht werden würde?!

Interessant.
Wie ist denn das ganze bei dem Hobby „Fotografie“ zu sehen?
Wenn man dies z.B. als Hobby macht und hin und wieder jemand
anfragt der einem dafür auch ein bißchen was geben will.
Die Anschaffungskosten der Ausrüstung werden dabei aber nie
reingeholt. Muss man da Steuerlich irgendwo was angeben?

Auch dies sollte dem Finanzamt genau so mitgeteilt werden. Einfach in einem Anschreiben die Einnahmen und die Werbungskosten auflisten. Dem FA mitteilen, dass man auch in Zukunft „nur kleine Brötchen backt“ und dort um eine Entscheidung bitten. Die werden dann begründet dazu Stellung nehmen, ob sie es als Liebhaberei oder als EInkunftsquelle ansehen.

Ich sehe keinen Sinn darin dafür ein Gewerbe anzumelden, da
die Gewinnzone nie erreicht werden würde?!

Hier spielt die alte, allgemeine Verwirrung u.U. sogar zwei Streiche. Der erste liegt darin, dass es steuerrechtlich egal, ist, ob man seinen gewerberechtlichen Pflichten (Anmeldung muss nämlich nach Gewerbeordnung und nicht nach Steuergesetz erfolgen) nachkommt.

Der zweite: Es kommt auf die Art der Fotografie an. Handelt es sich um künstlerische Fotos, ist dafür meiner Meinung nach nicht mal ein Gewerbe anzumelden. Und auch steuerrechtlich würde dies dann eher in den Bereich der „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“ fallen als zu den „Einkünften aus Gewerbebetrieb“.

ABER: und das wird man immer wieder hören. Es kommt auf den jeweiligen EInzelfall an.

BARUL76

Super, da werde ich mich mal schlau machen.

Vielen Dank!

Gruß
Klugi