Hobbykosten von Mietern auf alle umlagefähig?

Hallo

Mieter A und B betreiben einige Hobbys die den Allgemeinstromverbrauch und Hauswasserverbrauch ( privater Garten der Mieter A und B im Hof) die diese Posten stark erhöhen. Mieter C moniert dieses schon lange, Stromverbrauch seit 3 Jahren, Garten seit 05, hat bei der letzten NK Abrechnung für 2005 den Eigentümer aufgefordert, die Kosten auch den Verursachern in Rechnung zu stellen.C hat Nachzahlungsbetrag entsprechend gekürzt.
Dies interessiert den Eigentümer + HV aber nicht, sondern schicken einfach eine Mahnung.
Wie sieht das in der Praxis aus? C ist der Meinung, das so etwas nicht umlagefähig ist. C wird dem HV wohl schreiben, dass er nur nachzahlen wird, wenn dies von einer neutralen Instanz , im Namen des Volkes, ihm schriftlich in Form eines Urteils präsentiert wird.

Für weitere sachdienliche Hinweise dankt schon mal der Mikesch

LG
Mikesch

P.S.
Dem HV ist in dem Zusammenhang noch eingefallen, dass das Fahrrad von C im Hof beim einparken stören würde. 3 Jahre hat es nicht gestört…
In dem Haus war 18 Monate Maschendrahtzaun vom feinsten angesagt, wo gegen den Mieter B noch 3 Prozesse anhängig sind, Freiheitsberaubung, versuchte vorsätzliche Körperverletzung gegen C, sowie gegen die Frau von B wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht

Hallo,

m.E. ist das Gesetz da mal ausnahmsweise eindeutig. Zu lesen in § 556a BGB.

„(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.“

Hier Satz 2, 2 Teilsatz. Die Kosten des Hobby-Kellers sind nach der „unterschiedlichen Verursachung“ abzurechnen. Wenn hier eindeutig in einem Hobbykeller 90% des Hausstroms verbraucht werden, kann das nicht auf die Nichtverursacher verteilt werden.

Übrigens: in solchen Sachen empfiehlt sich immer Sachlichkeit. An der Regelung ändert sich nichts, wenn man hinweist, das man schon Jahrelang im Clinch liegt etc. Das sollte man sich bei einer Klageerwiderung sparen!

Mfg vom

showbee