Hallo
Mieter A und B betreiben einige Hobbys die den Allgemeinstromverbrauch und Hauswasserverbrauch ( privater Garten der Mieter A und B im Hof) die diese Posten stark erhöhen. Mieter C moniert dieses schon lange, Stromverbrauch seit 3 Jahren, Garten seit 05, hat bei der letzten NK Abrechnung für 2005 den Eigentümer aufgefordert, die Kosten auch den Verursachern in Rechnung zu stellen.C hat Nachzahlungsbetrag entsprechend gekürzt.
Dies interessiert den Eigentümer + HV aber nicht, sondern schicken einfach eine Mahnung.
Wie sieht das in der Praxis aus? C ist der Meinung, das so etwas nicht umlagefähig ist. C wird dem HV wohl schreiben, dass er nur nachzahlen wird, wenn dies von einer neutralen Instanz , im Namen des Volkes, ihm schriftlich in Form eines Urteils präsentiert wird.
Für weitere sachdienliche Hinweise dankt schon mal der Mikesch
LG
Mikesch
P.S.
Dem HV ist in dem Zusammenhang noch eingefallen, dass das Fahrrad von C im Hof beim einparken stören würde. 3 Jahre hat es nicht gestört…
In dem Haus war 18 Monate Maschendrahtzaun vom feinsten angesagt, wo gegen den Mieter B noch 3 Prozesse anhängig sind, Freiheitsberaubung, versuchte vorsätzliche Körperverletzung gegen C, sowie gegen die Frau von B wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht