Hobbykunst verkaufen - Gewerbe/GbR/Rechnungen?

Hallo,
ein Hobbykünstler möchte seine Kunstwerke, die er bisher nur für sich selbst hergestellt hat, nun auch (hauptsächlich im Internet) präsentieren und offiziell verkaufen dürfen.

A) Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?
B) Ist das eine GbR oder nicht?
C) Müssen Rechnungen ausgestellt werden oder nicht?

Vielen Dank!

A) Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?

Ja.

B) Ist das eine GbR oder nicht?

Nein, ein Einzelunternehmen.

C) Müssen Rechnungen ausgestellt werden oder nicht?

Ja.

ein Hobbykünstler möchte seine Kunstwerke, die er bisher nur
für sich selbst hergestellt hat, nun auch (hauptsächlich im
Internet) präsentieren und offiziell verkaufen dürfen.

A) Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?

nein, wenn man nur seine eigenen kunstwerke verkauft, dann ist das eine freiberufliche tätigkeit, die man dem finanzamt formlos mitteilen kann.

B) Ist das eine GbR oder nicht?

gbr sind immer mindestens 2. es handelt sich um eine freiberufliche tätigkeit

C) Müssen Rechnungen ausgestellt werden oder nicht?

grundsätzlich ist der leistende unternehmer nicht zur ausstellung einer rechnung verpflichtet. wenn ein käufer eine „rechnung“ bzw. quittung haben will, dann muss man diese ausstellen…

gruß inder

Hallo,

A) Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?

Ja.

Nein.

Ein Künstler ist kein Gewerbetreibender.

Gruß
Lawrence

Ein Künstler ist kein Gewerbetreibender.

Stimmt, da war ich nicht präzise genug. Aber die Anmeldung beim FA ist dann nötig.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
ob es ein Gewerbe ist oder nicht, kann man ohne Details imo nicht entscheiden.
Ist es nämlich keine Kunst sondern (Kunst-)Handwerk ist, ist es ein Gewerbe.
Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstler formuliert das so: Die Abgrenzung künstlerischer Tätigkeit zu Handwerk und Kunsthandwerk ist fließend. Dabei kann der Grad der Originalität einer künstlerischen Idee, eines Entwurfs, einer Ausführung oder einer Darstellung entscheidend sein…
fast OT: für Künstler (insbesondere, wenn man plant den Hauptberuf ganz oder teilweise aufzugeben) ist noch zu prüfen, ob die KSK http://www.kuenstlersozialkasse.de/ für einen zuständig ist und einen Beitrag will

Cu Rene

Hallo!

… für Künstler (insbesondere, wenn man plant den
Hauptberuf ganz oder teilweise aufzugeben) ist noch zu prüfen,
ob die KSK http://www.kuenstlersozialkasse.de/ für einen
zuständig ist und einen Beitrag will

„Beitrag will“ hört sich an, als sollte sich der Betroffene sträuben. Tatsächlich kann einem Versicherten Besseres gar nicht passieren, als über die KSK versichert zu sein, nämlich etwa zum halben Betrag, den sonst Selbständige für ihre Kranken- und Rentenversicherung zahlen.

Gruß
Wolfgang

Erstmal DANKE an alle! Aber präziser gefragt…
Hallo zusammen und danke erstmal für die Antworten…

Also um präzise zu sein… nein, der Hauptberuf wird nicht aufgegeben. Die benannte Person malt und zwar nach eigenen Ideen und Entwürfen. Von diesen Bildern, die vorrangig für den eigenen Bedarf und nur als Hobby gemalt wurdne, sollen nun einige offiziell verkauft werden dürfen. Umfang sicherlich momentan nicht mehr als 2-3 Bilder in einem Monat… Selbst wenn sich größere Nachfrage einstellen würde, hätte die Person nicht mehr Zeit, also auch nicht die Absicht mehr Gewinn zu erzielen. Sondern einfach die Materialkosten und vielleich bissel drüber hinaus, um neues Material für neue Bilder anschaffen zu können.

Also Künstler oder nicht??

Gewerbe in diesem Fall??

Hach, ist das alles kompliziert… und so viele verschiedene Meinungen… :frowning:

Hallo, Ally73,
der Hobbykünstler im Nebenberuf schreibt seine Einnahmen (aus dem Verkauf seiner Werke) und Ausgaben (Material für seien Bilder, anteilige Miete für Arbeitsraum, Fahrtkosten zum Materialeinkauf oder Bilderverkauf, Ausstellungskosten, Malkursgebühren usw.) auf.
Wenn wirklich ein Gewinn übrigbleibt, ist er meist so gering, dass es steuerlich keine Rolle spielt ob „Gewinn aus selbständiger Arbeit“ oder „Gewinn aus Gewerbebetrieb“. Zunächst kann man wohl von selbständiger Arbeit ausgehen, wenn es sich nicht um Kopien oder rein handwerkliche Tätigkeiten (Bastelarbeiten u.ä.) handelt. Was Kunst ist, kann heute niemand schlüssig erklären. Der Künstler kann auch Verluste aus seiner Tätigkeit oft über Jahre mit anderen positiven Einkünften verrechnen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er mit seiner künstlerischen Arbeit auf längere Sicht einen (Total-) Gewinn erzielen möchte.
Gruß, R.