ein Hobbykünstler möchte seine Kunstwerke, die er bisher nur
für sich selbst hergestellt hat, nun auch (hauptsächlich im
Internet) präsentieren und offiziell verkaufen dürfen.
A) Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?
nein, wenn man nur seine eigenen kunstwerke verkauft, dann ist das eine freiberufliche tätigkeit, die man dem finanzamt formlos mitteilen kann.
B) Ist das eine GbR oder nicht?
gbr sind immer mindestens 2. es handelt sich um eine freiberufliche tätigkeit
C) Müssen Rechnungen ausgestellt werden oder nicht?
grundsätzlich ist der leistende unternehmer nicht zur ausstellung einer rechnung verpflichtet. wenn ein käufer eine „rechnung“ bzw. quittung haben will, dann muss man diese ausstellen…
gruß inder