Hallo! Mehrere Eigentümer einer WEG möchten gemeinsam gegen einen Eigentümer klagen, der Hobbyräume als Wohnraum nutzt. Kann man eine Gemeinschaftsklage machen? Alle 3 kalgenden Eigentümer haben verschiedene Rechtsschutzversicherungen, möchten aber gemeinsam klagen. Hat jemand Erfahrung damit? Vielen Dank im Voraus.
Tut mir leid, das weiß ich nicht!
Normalerweise ist es in Deutschland relativ schwierig, gemeinsam zu klagen. Warum sich nicht absprechen und einer klagt alleine und die anderen beteiligen sich finanziell (soweit erforderlich)?
Hallo Jens0401,
grundsätzlich können mehrere Eigentümer sich zu einer „Sammelklage“ zusammenschließen. Es sollte nur vorab geklärt werden mit den Rechtsschutzversicherungen, weil diese nur den Anteil der Kosten tragen, die den jeweiligen Versicherungsnehmer betreffen. Die RS-Vers. muss auch speziell auf Wohnungseigentum erweitert sein.
Es bringt aber im Prozess nicht mehr, ob einer klagt oder mehrere, weil die Rechtsfrage geprüft wird. Der Hobbyraum darf eben nicht für Wohnzwecke benutzt werden, einmal aus baurechtlichen Gründen (Baurechtsamt einschalten) und zum anderen aus WEG-rechtlichen Gründen, was die Nutzung betrifft.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
MfG
Hartmut Eger, Dipl.Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Hallo, zunächst wäre nach meiner Meinung nach die Hausverwaltung zuständig für Recht und Ordnung zu sorgen. Dann kommt es natürlich darauf an was in der Teilungserklärung ganz genau wie geregelt ist.
Soweit ich weis, gibt es im WEG - Gesetz keine Sammelklage. Heist jeder Eigentümer muss sich selbst an den " Störer " wenden. Ich würde zunächst wie gesagt einmal die Teilungserklärung zu Rate ziehen
und dann die Hausverwaltung in die Pflicht nehmen. Denn dafür wird sie ja unter anderem auch bezahlt.
LG, Rainer