Hallo Katrin, danke für Deine Anfrage,
interessant ist das schon, hätte auch Interesse zu helfen, technisch verfüge ich über verschiedenste Geräte, um auch Hohlräume, oder Objekte hinter dickem Mauerwerk aufzuspüren.
Also eine TOS (Tiefenortungssonde) und z.B. ein Magnetometer (Förstersonde).
Nur Rechtlich muß man klar sehen, das es evt. in Thürigen Schwierigkeiten gibt.
Bei kleinen einzelnen Münzfunden wird wohl kein Problem entstehen, wenn man aber z.B. einen Münzhort finden sollte gibt es rein Rechtlich einige Probleme. Sonst unterschlägt man den Fund, sprich macht keine Anzeige des Fundes.
In Thüringen gibt es ein so genanntes großes Schatzregal.
Bundesweit ist es generell so gehandhabt, das 50% Finder, 50 % Eigentümer von dem Fund erhält, nicht so bei Bundesländern, welche ein Schatzregal, haben. Beim Schatzregal gibt es noch unterschiede: kleine, groß, total
Hier gilt:
Rechtliche Grundlagen des Erwerbs von Eigentum an Sachen, die so lange verborgen gelegen haben, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz) in den Ländern:
Länder ohne Schatzregal:
Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen
Länder mit kleinem Schatzregal:
Niedersachsen
Länder mit großem Schatzregal
BW, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt , Thüringen
Länder mit totalem Schatzregal
Berlin, Sachsen
Für Thürigen gilt:
§ 17 ThürDSchG Schatzregal:
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, das Ihr Eigentümer nicht mehr zu ermittteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen staatlichen Nachforschungen, in archiologischen Schutzgebieten oder bei ungenehmigten Nachforschungen entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzten.
Da kann das Schatzsuchfieber schon wieder abklingen, oder? Wie ist Deine Zeitplanung, wann stellt Du Dir eine Suche vor?
Grüsse
Ulrich