Hobbywerkstatt anmelden?

Es geht um folgendes 4 Jugendliche wollen aus langeweile an Autos rumschrauben. Theoretisch soll das so ablaufen:

Auto wird gekauft, geschlachtet und bei Ebay die Teile verkauft. Oft werden auch Fahrzeuge gekauft, deren Teile für die Eigene Verwendung benötigt werden. Entsorgung etc… ist mir bekannt. Jedoch nicht wie das mit dem Finanzamt ausschaut. Da das Ziel ist, sich ein Taschengeld damit zu verdienen. Daher das ganze wirft einen minimalen Gewinn ab. Die Summe ist nicht relevant weiß ich auch.

Die Fragen konkret:

Welche Schritte muss ich einleiten? Gewerbe anmelden?

Wie siehts mit Steuern aus, Gibt es einen Steuer Freibetrag?

Muss ich zum Hobbyschrauben eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen?

Muss die Werkstatt sicherheitstechnische bedingungen aufweisen?

Was muss ich noch darüber wissen?

Ich hoffe auf schnelle und konkrete Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

BrianDamage

Hallo Brian,

Welche Schritte muss ich einleiten? Gewerbe anmelden?

Gibt es eine Gewinnerzielungsabsicht? Soll es ein Wirtschaftbetrieb werden, dann ja. Bei Taschengeldverdienst, also Mini-mini-Einkommen nicht unbedingt.

Wie siehts mit Steuern aus, Gibt es einen Steuer Freibetrag?

Bei Gewerbeanmeldung erhält das FA Kenntnis. Sonst erstmal nicht. Für die Steuern ist das egal, weil die Bemessung der Steuern nur nach dem Gewinn geht.
Es gelten die Sätze der Einkommensteuertabellen.
Bei der MWSt gibt es Unterschiede. Unter bestimmten Grenzen braucht keine MWSt ausgewiesen werden.
Und es gibt Vereinfachungen bei der Buchführung.
Das FA berät dazu gut und kostenfrei.

Muss ich zum Hobbyschrauben eine abgeschlossene Ausbildung
vorweisen?

Ein angemeldeter Betrieb muß auch können, was er verspricht. Ein Hobbyschrauber nicht. Aber ein Hobbyschrauber hat ein Haftungsproblem, wenn er nicht für sich selbst schraubt und etwas passiert.
Also: Verkaufen => Ausbildung + Versicherung

Muss die Werkstatt sicherheitstechnische bedingungen
aufweisen?

Bei einem angemeldeten Betrieb ja.
Bei einem Hobbyschrauber wird es niemand kontrollieren - solange nichts passiert. Gleiches gilt für Umweltschutz (z.B. Öl) und Schallschutz usw.
Und die Werkstatt darf nicht in reinen oder allgemeinen Wohngebieten gemäß Flächennutzungsplan liegen.

Was muss ich noch darüber wissen?

s.o.

Gruß Steffi

Hi

wenn ich das richtig gelesen habe , geht es hier um den VERKAUF und VERTRIEB von gebrauchten Ersatzteilen.
so ist dafür kein Facharbeiter nachweis erforderlich .

Hier ist es recht einfach , zur Verbandsgemeinde / Stadtverwaltung gehen und eine Nebenerwerbliche Tätigkeit anmelden .
soweit einfach .

Das Finanzamz bekommt dann info und ihr müsst Bücher führen , Ein und Ausgang , z.b. Schrottauto gekauft 300,- Euro ausgabe , Motor verkauft 450 Euro einnahme und auf der Rechnung die Mwst nicht vergessen.

dann kommt sicherlich die IHK , die Müllabfuhr , die GEZ , Betriebshaftpflicht , Umsatzsteuer und einige andere auf euch zu , die einen pauschalen Betrag nach Tabelle von euch haben wollen .

rechnet das gut durch ob da unter dem Strich nachher ein Plus in der Kalkulation steht

Toni

Hallo

Bei der MWSt gibt es Unterschiede. Unter bestimmten Grenzen
braucht keine MWSt ausgewiesen werden.

Als kleine Ergänzung, der Ausweis der MWst. ändert nichts an der Tatsache, dass auch auf eine verkaufte Dichtung für 1,99 € die MWst. an das Finanzamt fällig wird.

Rumburak

Hier ist es recht einfach , zur Verbandsgemeinde /
Stadtverwaltung gehen und eine Nebenerwerbliche Tätigkeit
anmelden .
soweit einfach .

Nö, wenn überhaupt, meldet man ein Gewerbe an. Es gibt kein Unterscheidung zwischen haupt-, Neben- oder Sonstwasgewerbe…

Das Finanzamz bekommt dann info und ihr müsst Bücher führen ,
Ein und Ausgang , z.b. Schrottauto gekauft 300,- Euro ausgabe
, Motor verkauft 450 Euro einnahme und auf der Rechnung die
Mwst nicht vergessen.

Wo steht das, dass man Bücher führen muss, wenn dass FA davon erfährt? Könnte ja auch sein, dass lediglich Aufzeichnungen geführt werden müssen. Dann muss vielleicht keine Bilanz sondern lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellt werden…

Und vielleicht muss auch gar keine Umsatzsteuer erhoben werden, falls es denn ein Kleinunternehmer ist…

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