Hobbywerkstatt GEZ ?

Hi

Mir ist sehr wohl bekannt das es zum nächsten 01.01 ein neues GEZ Gesetz gibt , aber genau deshalb kommen jetzt zu dieser Sache 3 Fragen auf .

Ein Youngtimer Club ( gemeldeter Verein ) unterhällt eine kleine Hobbywerkstatt mit 3 Reparaturplätzen.
Es ist nicht als Gewerbe angemeldet , da nur Clubmitglieder dort an Auto’s reparieren , man hilft sich gegenseitig unendgeltlich .

Die GEZ läuft seit 2006 ein und aus und will Gebühren da in den Auto’s die dort repariert werden , Radio’s eingebaut sind .
Der Clubvorsitzende hat mehrfach Einspruch eingelegt , die GEZ ist aber anscheinend auf dem Ohr taub .

inzwischen gehen die GEZ Forderungen in 4 stelligen Betrag .

Frage A :
wie verhällt sich das ab dem 01.01.13 MUSS der Club der GEZ eine Bankverbindung angeben ?
Frage B :
werden die ausstehenden Kosten , denen eigentlich widersprochen wurde dann einfach abgebucht ?
Frage C :
ist dieser Hobby-Club überhaupt GEZ pflichtig , nach heutiger Gesetzeslage nicht , aber ab dem 01.01.13 ?

gruss

Toni

Hallo,

generell hat die GEZ auf Grundstücken nur dann etwas zu suchen, wenn der „Hausherr“ hier die Erlaubnis erteilt, alles andere ist Hausfriedensbruch.

Ein Youngtimer Club ( gemeldeter Verein ) unterhällt eine
kleine Hobbywerkstatt mit 3 Reparaturplätzen.
Es ist nicht als Gewerbe angemeldet , da nur Clubmitglieder
dort an Auto’s reparieren , man hilft sich gegenseitig
unendgeltlich .

Die GEZ läuft seit 2006 ein und aus und will Gebühren da in
den Auto’s die dort repariert werden , Radio’s eingebaut sind
.
Der Clubvorsitzende hat mehrfach Einspruch eingelegt , die GEZ
ist aber anscheinend auf dem Ohr taub .

inzwischen gehen die GEZ Forderungen in 4 stelligen Betrag .

Frage A :
wie verhällt sich das ab dem 01.01.13 MUSS der Club der GEZ
eine Bankverbindung angeben ?

***Weder der GEZ noch einer anderen Behörde oder Institution muss eine Bankverbindung mitgeteilt werden.

Frage B :
werden die ausstehenden Kosten , denen eigentlich
widersprochen wurde dann einfach abgebucht ?

***Vermutlich ja, wenn die Bankverbindung mitgeteilt wird.

Frage C :
ist dieser Hobby-Club überhaupt GEZ pflichtig , nach heutiger
Gesetzeslage nicht , aber ab dem 01.01.13 ?

***kann m.E. mit den wenigen Angaben nicht definitiv geklärt werden,

lG

gruss

Toni

Hallo,

Mir ist sehr wohl bekannt das es zum nächsten 01.01 ein neues GEZ Gesetz gibt , aber genau deshalb kommen jetzt zu dieser Sache 3 Fragen auf .
Ein Youngtimer Club ( gemeldeter Verein ) unterhällt eine kleine Hobbywerkstatt mit 3 Reparaturplätzen.
Es ist nicht als Gewerbe angemeldet, da nur Clubmitglieder dort an Auto’s reparieren, man hilft sich gegenseitig unendgeltlich.
Die GEZ läuft seit 2006 ein und aus und will Gebühren da in den Auto’s die dort repariert werden , Radio’s eingebaut sind.
Der Clubvorsitzende hat mehrfach Einspruch eingelegt, die GEZ ist aber anscheinend auf dem Ohr taub .
inzwischen gehen die GEZ Forderungen in 4 stelligen Betrag .
Frage A :
wie verhällt sich das ab dem 01.01.13 MUSS der Club der GEZ eine Bankverbindung angeben?

Muss er überhaupt eine haben?

Frage B :
werden die ausstehenden Kosten , denen eigentlich widersprochen wurde dann einfach abgebucht?

Wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt, nicht.

Frage C :
ist dieser Hobby-Club überhaupt GEZ pflichtig , nach heutiger Gesetzeslage nicht,

Wie kommt man darauf? Eingetragene Vereine sind nicht grundsätzlich davon befreit. Da müssen noch mehr Voraussetzungen erfüllt sein. Die Frage wäre hier eher, ob der Verein Empfangsgeräte bereithält. Wenn der Verein keine Geräte bereithält, dann ist er auch nicht gebührenpflichtig. Normale Werkstätten bezahlen doch auch keine Gebühren für die Radios ihrer Kunden. Wenn also die Fhrzeuge nicht auf den Verein zugelassen sind, dürfte da keine Gebührenpflicht entstehen.
In Bezug auf in Kfz eingebaute Empangsgeräte ist nach § 1(3) des Rundfunkgebührenstaatsvertrages geregelt, dass hier derjenige der Rundfunkteilnehmer ist, auf den das Kfz zugelassen ist. Der ist also der Gebührenpflichtige.
Das hält naturgemäß die Gebühreneintreiber nicht von gegenteiligen Auffassungen ab.

aber ab dem 01.01.13 ?

Ab da ist die Gebührenpflicht ja unabhängig vom Bereithalten von Empfangsgeräten. Damit dürfte ein Beitrag von mindestens 5,99€ für die „Betriebsstätte“ Vereinswerkstatt fällig werden.

Grüße

Hallo,

generell hat die GEZ auf Grundstücken nur dann etwas zu
suchen, wenn der „Hausherr“ hier die Erlaubnis erteilt, alles
andere ist Hausfriedensbruch.

meinst Du nicht, dass Du den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs etwas falsch auslegst?

Frage B :
werden die ausstehenden Kosten , denen eigentlich
widersprochen wurde dann einfach abgebucht ?

***Vermutlich ja, wenn die Bankverbindung mitgeteilt wird.

Du meinst, die GEZ ist so blöd und zieht eine bestrittene Forderung ohne geltenden Titel einfach vom Konto ein?

Gruß

S.J.

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Ich dachte ab 2013 muß man die „volle“ Gebühr berappen?

Grüße

Holla

Ich dachte ab 2013 muß man die „volle“ Gebühr berappen?

Es kommt auf die Größe der „Betriebsstätte“ an. Bis zu 9 Mitarbeitern gilt ein kleinerer Betrag, danach der volle und vielfache davon.

Hier dürfte der Knackpunkt sein, wieviele „Arbeiter“ der Vereinswerkstatt zugeordnet werden…

Gruß, DW.

Hallo,

Es kommt auf die Größe der „Betriebsstätte“ an. Bis zu 9 Mitarbeitern gilt ein kleinerer Betrag, danach der volle und vielfache davon.

Hier dürfte der Knackpunkt sein, wieviele „Arbeiter“ der
Vereinswerkstatt zugeordnet werden…

Genau. Der weitere Ärger mit dem Eintreiber ist also gesichert. Der wird bestimmt alle Clubmitglieder plus deren Haushaltsangehörige und deren Verwandte bis zum 3. Grad einbeziehen alternativ die Betriebsgröße des ursprünglichen Herstellers der Fahrzeuge heranziehen wollen ;o)

Grüße

generell hat die GEZ auf Grundstücken nur dann etwas zu suchen, wenn der „Hausherr“ hier die Erlaubnis erteilt, alles andere ist Hausfriedensbruch.

meinst Du nicht, dass Du den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs etwas falsch auslegst?

***Es kommt drauf an, was man draus macht und ob ein Staa motiviert ist oder nicht.
Insbesondere die GEZ-SChnüffler wissen, dass sie das nicht dürfen und wenn jeder den Gesetzestext immer zum eigenen Nachteil auslegt, braucht man sich über die Veränderungen unserer Gesellschaft keine Gedanken mehr machen

Frage B :
werden die ausstehenden Kosten , denen eigentlich widersprochen wurde dann einfach abgebucht ?

***Vermutlich ja, wenn die Bankverbindung mitgeteilt wird.

Du meinst, die GEZ ist so blöd und zieht eine bestrittene Forderung ohne geltenden Titel einfach vom Konto ein?

JA, das tun die, denn für die ist die Forderung rechtens und mit Bekanntgabe der Bankverbindung gehen die davon aus, dass sie es tun dürfen, denn die legen das Gesetz zu ihrem Vorteil und nicht zu ihrem Nachteil aus.
Es kommt drauf an, was man draus macht.

Küsschen :wink:

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Kauf Dir bitte ein StGB
Hallo,

meinst Du nicht, dass Du den Straftatbestand des
Hausfriedensbruchs etwas falsch auslegst?

***Es kommt drauf an, was man draus macht und ob ein Staa
motiviert ist oder nicht.
Insbesondere die GEZ-SChnüffler wissen, dass sie das nicht
dürfen und wenn jeder den Gesetzestext immer zum eigenen
Nachteil auslegt, braucht man sich über die Veränderungen
unserer Gesellschaft keine Gedanken mehr machen.

Deine unsinnige Aussage wird nicht dadurch richtig, in dem Du nun versuchst irgendwie zurück zu rudern. Der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ist im Gesetz eindeutig definiert. Da kommt es nicht darauf an „was man daraus macht“ oder ob irgendwer motiviert ist, das zu verfolgen. Wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, kann man „nichts daraus machen“ auch wenn sonstwer sonstwie motiviert ist. Tun uns allen doch mal den Gefallen und kauf Dir ein StGB (gibt es auch online) bevor Du von Dingen sprichst, von denen Du nichts verstehst.

JA, das tun die , denn für die ist die Forderung rechtens und
mit Bekanntgabe der Bankverbindung gehen die davon aus, dass
sie es tun dürfen, denn die legen das Gesetz zu ihrem Vorteil
und nicht zu ihrem Nachteil aus.

Und wieder mal irgendetwas „ins Blaue“ behaupten ohne das auch nur ansatzweise belegen zu können.

Wir befinden uns hier bei wer- weiss -was und nicht wer- glaubt -was oder wer- meint -was.

Im Gegensatz zu Dir dürfte der GEZ die Rechtslage bekannt sein. Ein Abräumen des Kontos kann durchaus strafbar sein. Ohne rechtskräftigen Titel kann man das also gar nicht so einfach. Zudem kann man das mit einem Fingerzeig wieder zurück buchen lassen. Auh das wissen die GEZ Menschen.

S.J.

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