Hi
Mir ist sehr wohl bekannt das es zum nächsten 01.01 ein neues GEZ Gesetz gibt , aber genau deshalb kommen jetzt zu dieser Sache 3 Fragen auf .
Ein Youngtimer Club ( gemeldeter Verein ) unterhällt eine kleine Hobbywerkstatt mit 3 Reparaturplätzen.
Es ist nicht als Gewerbe angemeldet , da nur Clubmitglieder dort an Auto’s reparieren , man hilft sich gegenseitig unendgeltlich .
Die GEZ läuft seit 2006 ein und aus und will Gebühren da in den Auto’s die dort repariert werden , Radio’s eingebaut sind .
Der Clubvorsitzende hat mehrfach Einspruch eingelegt , die GEZ ist aber anscheinend auf dem Ohr taub .
inzwischen gehen die GEZ Forderungen in 4 stelligen Betrag .
Frage A :
wie verhällt sich das ab dem 01.01.13 MUSS der Club der GEZ eine Bankverbindung angeben ?
Frage B :
werden die ausstehenden Kosten , denen eigentlich widersprochen wurde dann einfach abgebucht ?
Frage C :
ist dieser Hobby-Club überhaupt GEZ pflichtig , nach heutiger Gesetzeslage nicht , aber ab dem 01.01.13 ?
gruss
Toni