Hochgradige sehbehinderung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage und würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Und zwar hat mein Parnter (30Jahre) eine hochgradige Sehbehinderung und seit einem Jahr einen GdB von 90. (visus L 1/37=0,027 R 1/25=0,04).
Er hat damals keine Ausbildung absolviert, da die Agentur für Arbeit keine Hilfe angeboten hat. Dennoch ist er von allein fündig geworden und arbeitet seit vielen Jahren in der Automobilindustrie. Damals hatte er schon einen GdB von 50. Vor ca einem Jahr hat sich seine Augenkrankheit (toxoplasmose) verschlimmert und er hat einen Grad von 90 und die Merkzeichen G, B, RF zugewiesen bekommen. Laut MDE Tabelle steht ihm allerdings bei der Sehschwäche ein Grad von 100 zu und das Merkzeichen „H“. Macht es auch nach einem Jahr noch Sinn gegen den Feststellungsbescheid vorzugehen?

Er kann nun auf Dauer mit seiner Seheinschränkung nicht weiter berufstätig sein und möchte nun die volle Erwerbsminderung beantragen. Hat er bei seinem Visus eine Chance diese zu bekommen?

Und nun noch ein letztes Anliegen.
Laut Tabelle stehen ihm mit dem GdB von 100 und dem „H“ 3700 Euro Steuerfreibetrag zu. Wenn er allerdings Rentner ist, zahlt er ja keine Lohnsteuer mehr. In wie weit kann er eine Steuererklärung anfertigen und das Geld weiterhin in voller Höhe geltend machen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da man im Internet immer so wenig spezielles findet und die Wartezeiten bei den Ämtern so lange dauern bis man etwas erfährt.
Mit lieben Grüßen und ich wünsche ein schönes Wochenende
Tinka

Hallo,
grundsätzlich würde ich keinen Widerspruch nach einem Jahr einlegen, sondern aufgrund einer Verschlechterung einen neuen Bescheid beantragen. Es wäre aber sinnvoll, wenn dein Partner sich von einem Spezialisten beraten lassen würde. Ich empfehle den Eintritt in einen Blinden- und Sehbehindertenverein, z. B. in Hessen www.bsbh.org (Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V.). Dann kann er sich von der RBM (Rechte behinderter Menschen) beraten lassen.Ganz wichtig ist auch eine Zweitmeinung eines anderen Augenarztes. Jeder misst das Sehvermögen eben etwas anders :wink:
Ob man sich dafür entscheidet, nicht mehr zu arbeiten, hat nicht immer etwas mit dem Grad der Behinderung zu tun. Ich bin beispielsweise blind, habe einen GdB von 100 und arbeite vollzeit. Es ist eher eine Frage der Bereitschaft und Fähigkeit, neues lernen zu wollen und dies gegenüber Kostenträgern durchzusetzen. Auch daher empfehle ich dringend den Kontakt zu Selbsthilfeorganisationen. Steuer zu sparen macht natürlich nur Sinn, wenn Steuern anfallen. Wäre die Rente so niedrig, dass der Steuerfreibetrag nicht voll ausgeschöpft werden könnte, würde der Rest verfallen. Ein Steuerfreibetrag mindert nur das zu versteuernde Einkommen. Er wird nicht direkt von der Steuer abgezogen, und bei einem Minuswert gibt’s auch nichts zurück :wink:

Hoffe, euch mit meiner Antwort etwas geholfen zu haben.