Hochladen von Hörspiel ins Internet

Hallo Gemeinde,

ich wüsste mal gerne, ob jemand von Euch weiß, wie sich die Sache mit dem Urheberrecht in folgendem fiktiven Falle verhält:

Vor 30 Jahre hat ein Mensch ein Hörspiel aus einem Buch eines bekannten, inzwischen verstorbenen Autors selbst gesprochen (alle Stimmen / Rollen) und auf Tonband aufgezeichnet.
Nun möchte dieser Mensch dieses Hörspiel auf seine private Homepage zum Anhören hochladen.
Ist das urheberrechtlich bedenklich?

Fragt BT

Ja, bedenklich aber klärbar

Vor 30 Jahre hat ein Mensch ein Hörspiel aus einem Buch eines
bekannten, inzwischen verstorbenen Autors selbst gesprochen
(alle Stimmen / Rollen) und auf Tonband aufgezeichnet.

Ist das urheberrechtlich bedenklich?

Für die Erben ist jetzt immer noch 40 Jahre Urheberrecht auf dem Text an sich (VG-Wort). Die Aufführung durch den Sprecher ist sein eigenes Leistungsschutzrecht (GVL, ???).

Also muss die Erlaubnis der aktuellen Rechteinhaber (Erben, Verlag) eingeholt werden.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

das habe ich mir auch so gedacht.
Nur, die Genehmigung über den Verlag einzuholen würde wohl zu aufwendig sein.

Gruß
BT