Hochschule Schmerzensgeld

Hallo-

folgender fiktiver Fall:

Student A studiert an einer Hochschule in Österreich.
Während er seine Diplomarbeit anfertigen möchte, erkrankt seine Mutter unheilbar an Krebs. Die Studiengangsleitung gewährt dem Studenten eine zusätzliche Frist von 4 Wochen zur regulären Bearbeitungszeit von 4 Monaten. Student A möchte aber eine längere Frist bekommen, da er sich psychisch nicht in der Lage fühlt das Arbeitspensum zu schaffen. Die Studiengangsleitung pocht auf die Studienordnung in der eine maximale Zeit von 4 Monaten, mit Ausnahme 5 Monate zugestanden wird.
Student A fühlt sich total überfordert und wurde auch seitens seines Dozenten unter Druck gesetzt die Frist einzuhalten. Der Dozent war in der Bearbeitungszeit eher unkooperativ und hat die Arbeit bei Feedback mehr verworfen als geholfen.
Die Aufgabenstellung war einer Diplomarbeit nicht gerecht, sondern hatte eine höheren Anspruch. Student A konnte im ersten Anlauf die Arbeit nicht fertig stellen. Folglich im zweiten Anlauf wurde dem Studenten gesagt, dass er bei einer Wiederholung höchstens mit einer 4 zu rechnen hat.
Student A konnte die Arbeit nicht vollenden und hat sich dann für den dritten Anlauf einen neuen Dozenten und ein neues Thema gesucht.
Aufgrund des permanenten Drucks auf Student A, wurde dieser latent psychisch krank. Sein Schriftbild verschlechterte sich immens, und er war nicht mehr in der Lage die volle Leistung zu vollbringen.
Die letzte Arbeit wurde beendet und der Student hat mit einer 4 bestanden.
Student A, ist kurze Zeit später an eine schwere psychische Erkrankung erkrankt. Er musste 4 Monate stationär ins Krankenhaus und ist seit einem Jahr und bis auf weiteres berufsunfähig.
Die Erkrankung ist aus der Sicht des Studenten darauf zurück zu führen, dass er (a) nicht die gewollte Auszeit bekommen hat, (b) vom Dozenten unter Druck gesetzt worden ist und © das langsame dahingehen seiner Mutter mit ansehen musste. Student a ist davon überzeugt, dass es nicht zu der Erkrankung gekommen wäre, wenn er sich die Arbeit hätte frei einteilen können.

Kann Student A den Dozenten bzw. die Hochschule auf Schmerzensgeld oder ähnliches verklagen und wie hoch sind die Chancen auf ein Erfolg?

Gibt es nicht so etwas wie Urlaubssemester?

Ist an der Hochschule nicht vorgesehen und möglich.

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Die Aufgabenstellung war einer Diplomarbeit nicht gerecht,
sondern hatte eine höheren Anspruch.

Also ich nehme das bis hierher gesagt einfach mal hin, obwohl durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Student den Anforderungen und Belastungen einfach nicht gewachsen war. Das kommt öfter vor.

Student A konnte im ersten Anlauf die Arbeit nicht fertig stellen. Folglich im zweiten Anlauf wurde dem Studenten gesagt, dass er bei einer Wiederholung höchstens mit einer 4 zu rechnen hat.
Die letzte Arbeit wurde beendet und der Student hat mit einer
4 bestanden.

Bestanden ist doch gut und gut ist ne 2 :o)

Student A, ist kurze Zeit später an eine schwere psychische
Erkrankung erkrankt. Er musste 4 Monate stationär ins
Krankenhaus und ist seit einem Jahr und bis auf weiteres
berufsunfähig.
Die Erkrankung ist aus der Sicht des Studenten darauf zurück
zu führen, dass er (a) nicht die gewollte Auszeit bekommen
hat, (b) vom Dozenten unter Druck gesetzt worden ist und ©
das langsame dahingehen seiner Mutter mit ansehen musste.
Student a ist davon überzeugt, dass es nicht zu der Erkrankung
gekommen wäre, wenn er sich die Arbeit hätte frei einteilen
können.

Also dass die Zeit für die Bearbeitung einer Diplomarbeit limitiert ist, sollte meiner Meinubng nach wesentlicher Bestandteil dessen sein, dass man eine Aufgabenstellung unter Anwendung des erworbenen Wissens selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage und eben in angemessener Zeit bearbeiten kann. So stehts nicht nur bei wikipedia, sondern auch in den allermeisten Diplomprüfungsordnungen.
Eine Auszeit gibt es sicher nur in begründeten Ausnahmefällen, die irgendwo definiert sind.

Kann Student A den Dozenten bzw. die Hochschule auf
Schmerzensgeld oder ähnliches verklagen

Ja, das kann man.

und wie hoch sind die Chancen auf ein Erfolg?

Eher gering. Wer sollte dafür verantwortlich gemacht werden, dass sich ein Student an einer Hochschule einschreibt, die die Ordnungen und Satzungen hat, die sie hat? Sind die Hochschule und/oder die Professoren dafür verantwortlich zu machen, dass die Mutter langsam dahinging?
Und das ganze würde von einem psychisch Kranken vorgetragen? Der ist quasi amtlich anerkannt nicht ganz klar im Kopf, hat aber klar analysiert, welche Fehler die Anderen gemacht haben?
Und nachher kommt bei der Verhandlung raus, dass alles in Ordnung war? Bricht dann die Welt des psychisch Kranken vollends zusammen?
Also besser lassen.
Lieber regelmäßig die Therapie besuchen und sich damit abfinden, dass er möglicherweise keinen Nobelpreis gewinnen wird und dafür auch niemand verantwortlich machen kann.

Grüße