Hochschule und Hochschule (?)

Hallo,

jetzt im SS03 beende ich mein FH-Studium. Zum WS03/04 werde ich mich an einer Universität einschreiben.

In meinem Zulassungsantrag für das Uni-Studium ist die Frage, ob ich bereits „an einer Hochschule in Deutschland als ordentliche® Studierende® eingeschrieben“ war (Hochschule, Studiengang und Semester) - das trifft zu.

Im gleichen Formular gibt es einen weiteren Abschnitt „Besondere Erklärungen“, in dem ich angeben muss, ob ich „bereits als Studierende® an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeschrieben“ war … (Semesterzahl und ob abgeschlossen)

Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen einer „Hochschule in Deutschland“ und einer „Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes“ ist ?

Vielen Dank,
Lars

Tag :smile:

Hallo,

jetzt im SS03 beende ich mein FH-Studium. Zum WS03/04 werde
ich mich an einer Universität einschreiben.
In meinem Zulassungsantrag für das Uni-Studium ist die Frage,
ob ich bereits „an einer Hochschule in Deutschland als
ordentliche® Studierende® eingeschrieben“
war
(Hochschule, Studiengang und Semester) - das trifft zu.
Im gleichen Formular gibt es einen weiteren Abschnitt
„Besondere Erklärungen“, in dem ich angeben muss, ob ich
„bereits als Studierende® an einer Hochschule im
Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeschrieben“
war …
(Semesterzahl und ob abgeschlossen)
Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen einer
„Hochschule in Deutschland“ und einer „Hochschule im
Geltungsbereich des Grundgesetzes“ ist ?

Also, „Hochschulen in Deutschland“, soviel ist klar, beinhaltet zunächst mal nur staatliche Universitäten und Fachhochschulen, an denen ein Hochschulabschluss erworben (besser: erarbeitet :smile: ) werden kann.

Da es aber auch noch „besondere“ Hochschulen gibt, deren Abschlüsse ebenso viel „wert“ sind, umschreibt man diese als „Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Darunter fallen z.T. Gesamthochschulen, Kunsthochschulen, nichtstaatliche Hochschulen wie Privatakademien, kirchliche Hochschulen und die Universität der Bundeswehr (warum DIE allerdings unter „nichtstaatlich“ gehandelt wird, ist mir unklar). Des weiteren z.B. pädagogische Hochschulen, rein wissenschaftliche Hochschulen und Stiftungsuniversitäten.

Folglich alles, wo man einen anerkannten Hochschulabschluss machen kann, was sich aber nicht bloss Uni oder FH nennt.

Für die Klassifizierung „im Geltungsbereich des Grundgesetzes“ ist wichtig, dass diese Institutionen sich nach den Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes richten. Somit bleibt die Form gewahrt und die dort erhaltenen Abschlüsse sind „grundgesetztechnisch“ gültig.

Wenn du also an einem solchen Bildungsinstitut einen Abschluss erworben hättest, wäre der betreffende Absatz für dich relevant.
Musst also lediglich dein FH-Studium angeben. Wenn das dem zuständigen Studisekretariat nicht genügt, wirst du so oder so von denen hören :smile:.

Johannes