Hochschulgesetz / Exmatrikulation

Hallo. Ich will von der Uni an eine Fachhochschule wechseln (freiwillig) aber habe noch eine Prüfung ausstehen, die ich nicht mehr schreiben will, da sie mir an der FH nicht anerkannt werden würde.

Wenn ich jetzt so wechsele werd ich an der Uni exmatrikuliert, da ich somit die 6 monatige Frist die für das Nachholen von Prüfungen gilt, überschreite. Somit hab ich kein Studienrecht mehr für das Fach das ich studiere bzw. verwandte Studiengänge an einer Uni in Deutschland.

Gilt das dann auch theoretisch für einen Master an der Uni? Wäre ich zu diesem trotzdem berechtigt, da in Zukunft die Bachelorstudiengänge die Diplomstudiengänge ersetzen und der Master ein weiterführender Studiengang ist?

Ist das schon im Gesetzestext eindeutig verankert oder täte ich besser daran mir den Stress zugeben und die Prüfung doch noch zuschreiben um mir die (theoretische) Möglichkeit eines Masters an der Uni offenzuhalten?

Vielen Dank! + Grüße

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Hallo ?,

die ich
nicht mehr schreiben will, da sie mir an der FH nicht
anerkannt werden würde.

Wäre es denn solche ein großer Aufwand?

Gilt das dann auch theoretisch für einen Master an der Uni?

Das hängt von den jeweiligen Studienordnngen oder ev. dem Hochschulrahmengesetz ab.

Wäre ich zu diesem trotzdem berechtigt, da in Zukunft die
Bachelorstudiengänge die Diplomstudiengänge ersetzen und der
Master ein weiterführender Studiengang ist?

Siehe oben.

Ist das schon im Gesetzestext eindeutig verankert oder täte
ich besser daran mir den Stress zugeben und die Prüfung doch
noch zuschreiben um mir die (theoretische) Möglichkeit eines
Masters an der Uni offenzuhalten?

Ich an Deiner Stelle würde mir den Streß antun, denn vielleicht wird der Streß später ungleich größer, wenn die Gesetze ungünstig ausfallen.

Gandalf